Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten

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2 Gegenstand

Die Reform besteht aus Massnahmenbündeln, die aufeinander abgestimmt sind und eine gesamtheitliche und zukunftsgerichtete Reform der 1. und 2. Säule ermöglichen. Sie macht die Änderung verschiedener Gesetze notwendig, erfordert aber auch einen separaten Bundesbeschluss für die Ausweitung der Kompetenz zur Erhöhung der Mehrwertsteuersätze, die in der Verfassung verankert ist. Damit der gesamtheitliche Ansatz der Reform gewahrt bleibt, fasst der Bundesrat alle notwendigen Gesetzesänderungen in einen einzigen Rechtserlass und verbindet diesen mit der Verfassungsänderung.

3 Ergebnisse der Vernehmlassung zur Revision als Ganzes

3.1 Gesamtbeurteilung

121 Teilnehmende machen Bemerkungen zur Revision als Ganzes. Eine überwiegende Mehrheit (3/4) begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der Reform. Für einige ist das Reformpaket zu stark auf Mehreinnahmen ausgerichtet, zu einseitig in der Opfersymmetrie oder insgesamt zu überladen. Insbesondere linke Kreise würden eine Stärkung der 1. Säule als sinnvoller erachten.

Kantone

Eine grosse Anzahl von Kantonen unterstützt die Stossrichtung der Reform. Allerdings gibt es auch Bedenken und Einwände zu den Kostenfolgen.

AI, ZG, SZ, BL, GR, JU äussern die Befürchtung, die Reform sei einseitig auf Mehreinnahmen ausgerichtet und in dieser Hinsicht unausgewogen. Zu Diskussion Anlass geben insbesondere die Kostenfolgen für Kantone und Gemeinden infolge höherer Lohnbeiträge, der Mehrwertsteuererhöhung und Steuerausfällen (BL, AG, ZH, FR). Mehrere Kantone (u.a. AG und AR) fordern eine transparente Ausweisung der Mehrausgaben für Kantone und Gemeinden; weiter seien ergänzende, die Kantone entlastende Massnahmen vorzusehen. Auch SO weist auf die Kostenfolgen für Kanton und Gemeinden hin, erachtet diese Konsequenzen aber in Anbetracht des Mehrwerts des Gesamtpakets als tragbar. Für ZH wäre es ein Grund für eine entschiedene Ablehnung, falls die Reform zu Mehrausgaben für Kantone und Gemeinden führen sollte. VS erinnert daran, dass das Rentensystem der AHV auch wegen seiner Einfachheit so bewährt und anerkannt sei. Für den Kanton sind verschiedene Massnahmen, etwa die Modalitäten der Flexibilisierung des Altersrücktritts zu komplex und zu teuer. Der Kanton befürchtet, dass die Einsparungen im Bereich der Leistungen der 1. und 2. Säule zu einer stärkeren Belastung der Ergänzungsleistungen (EL) und Sozialhilfe führen. VD hält eine Überarbeitung des Entwurfs im Hinblick auf einen ausgewogenen Finanzierungsplan für notwendig.

Politische Parteien und Parteigruppierungen

Die BDP, CVP, EVP und glp stehen der Reform grundsätzlich positiv gegenüber. Die FDP äussert sich sehr kritisch: Der Reformvorschlag habe massiv Schlagseite. Mehreinnahmen von 9,5 Milliarden Franken stünden knapp einer Milliarde Franken Einsparungen gegenüber. Eine einseitig auf Mehreinnahmen ausgerichtete Reform erachtet die Partei als chancenlos. Nur ein ausgewogener Mix von Mehr- und Mindereinnahmen – ein Kompromiss – habe Aussicht auf Erfolg. Die SVP sieht zwar die Notwendigkeit, die gesamte Altersvorsorge auf stabile finanzielle Grundlagen zu stellen, lehnt aber die Reform als Ganzes in dieser Form ab. Ein einseitig auf Mehreinnahmen ausgerichtetes Konzept sei für sie nicht akzeptabel. Die Partei sieht ein anderes Vorgehen. Sie schlägt drei kleine überschaubare Massnahmenpakete vor, welche einzeln und prioritär behandelt werden müssten. Ein erstes Paket AHV I soll