Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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die Angleichung des Referenzalters der Frauen und die Rückzahlung der Schulden der IV vorsehen. Das zweite Paket AHV II soll daraufhin die Voraussetzungen für ein Referenzalter 65+ schaffen. Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes mit entsprechenden flankierenden Massnahmen soll in einem separaten Paket 2. Säule an die Hand genommen werden, wobei sich die SVP für eine "Entpolitisierung" des Mindestumwandlungssatzes ausspricht. Die SPS beurteilt die Vorschläge des Vorentwurfs als ungenügend für die nötige Stärkung der 1. Säule namentlich bei den tiefen und mittleren Einkommen. Im Mittelpunkt stehen müssten für die Partei ganz klar die Interessen der Versicherten. Sie verlangt, dass der Verfassungsauftrag konkretisiert und die AHV gestärkt werden. Die GPS weist eine Schwächung der 1. Säule zurück. Die PdA hält die AHV für eine beispielhafte Sozialversicherung, die nicht aus dem Gleichgewicht gebracht werden darf, wohingegen die 2. Säule durch die unberechenbaren Renditen geschwächt ist. Sie sieht die Lösung in einer gleitenden Überführung der 2. in die 1. Säule, bei der die Leistungen erhalten bleiben. Die PdA unterstützt deshalb jedes Vorgehen, bei dem die AHV-Renten ohne tiefgreifende Veränderung des Systems erhöht werden.
Die Parteigruppierungen äussern sich insgesamt kritisch. Für die bürgerlichen Jungparteien (JCVP, JSVP Aargau, Junge SVP, Jungfreisinnige Schweiz) ist die Reform zu einseitig in der Opfersymmetrie und schafft keine echte Generationensolidarität. Für die SPS 60+ ist der Vorentwurf als Gesamtschau lückenhaft; er blende die Tatsache der zu tiefen Altersrenten bzw. der gemessen am Verfassungsauftrag zu tiefen Ersatzquoten aus. Ohne Antworten in Richtung der Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“ sei die Reform kaum mehrheitsfähig, weil eine schnellere Verbesserung der Renteneinkommen nur über die AHV zu erreichen sei.
Behörden und verwandte Institutionen
SODK und FDK unterstützen die Stossrichtung der Reform. Sie weisen darauf hin, dass diese zu Mehrbelastungen für die Finanzen von Kantonen und Gemeinden führe. Das sei jedoch der Preis, der für eine zukunftsfähige Sicherung der Finanzierung der Altersvorsorge zu bezahlen sei. Die SSK und die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden beschränken sich in ihren Stellungnahmen auf Themen, welche die 2. Säule betreffen.
Dachverbände der Städte und Gemeinden und der Berggebiete
Der SGemV beurteilt den Vorentwurf zusammenfassend als positiv und in der Stossrichtung als zielführend. Der Zeithorizont scheine ambitiös, aber realistisch. Der Städteverband führt aus, es sei Städten und Gemeinden ein wichtiges Anliegen, dass die Schweiz über eine gute und zuverlässige sowie nachhaltig finanzierte Altersvorsorge verfüge. Dies gelte sowohl im Hinblick auf die finanzielle Belastung von Sozialhilfe und EL, wie auch für den sozialen Frieden und Ausgleich zwischen den Generationen. Deswegen begrüsst der Verband, dass die Reform sowohl Anpassungen bei den Leistungen als auch auf der Einnahmeseite vorschlage. Die vorgeschlagenen Reformmassnahmen werden als positiv und zielführend beurteilt.
Spitzenverbände der Wirtschaft
SAV/economiesuisse begrüssen grundsätzlich eine Gesamtschau der 1. und 2. Säule, lehnen aber den Entwurf des Bundesrates in der vorliegenden Form als überladen und einseitig auf Mehreinnahmen ausgerichtet ab. Auch der SGV hält das unterbreitete Reformpaket für enorm teuer sowie einseitig auf Mehreinnahmen ausgerichtet, weist deshalb die Vorlage als Ganzes zurück und fordert den Bundesrat auf, die Vorlage von Grund auf neu zu konzipieren. Für den SGB müsste die Reform der Altersvorsorge eine Verbesserung der AHV-Renten und eine stärkere Gewichtung der AHV beinhalten. Für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen, allen voran für Frauen, sei die AHV die wichtigste Säule. KV Schweiz