Vorlage
Vernehmlassung 2013/3: Erläuternder Bericht über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Tschechien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen · 10 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 10Fedlex · Vorlage
Doppelbesteuerung. Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Tschechischen Republik
d) Es besteht Einvernehmen darüber, dass Artikel 26 die Vertragsstaaten nicht dazu verpflichtet, Informationen auf automatischer oder spontaner Basis auszutauschen.
e) Es besteht Einvernehmen darüber, dass im Fall des Austauschs von Informationen die im ersuchten Staat geltenden Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensrechts über die Rechte der Steuerpflichtigen vorbehalten bleiben. Es besteht im Weiteren Einvernehmen darüber, dass diese Bestimmung dazu dient, der steuerpflichtigen Person ein ordnungsgemässes Verfahren zu gewähren, und nicht bezweckt, den Informationsaustausch zu verhindern oder übermässig zu verzögern.
8. Es besteht Einvernehmen, dass die zuständige Behörde eines Vertragsstaates für Zwecke des Abkommens, nach Konsultation mit der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaates, die Vorteile des Abkommens einer Person, als solcher oder hinsichtlich einer Transaktion, versagen kann, wenn die Gewährung der Abkommensvorteile nach ihrer Auffassung zu einem Missbrauch des Abkommens führt.“
Art. XII
Jeder Vertragsstaat notifiziert dem anderen Vertragsstaat auf diplomatischem Weg, dass die innerstaatlichen gesetzlichen Erfordernisse für das Inkrafttreten dieses Protokolls erfüllt sind. Das Protokoll, das einen integrierenden Bestandteil des Abkommens bildet, tritt am Tag der späteren dieser beiden Notifikationen in Kraft. Seine Bestimmungen finden Anwendung auf Steuerjahre die am oder nach dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten des Protokolls folgenden Kalenderjahres beginnen.
Geschehen zu ………., am …………., im Doppel in tschechischer, deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleicherweise verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Auslegung des tschechischen und deutschen Wortlauts ist der englische Wortlaut massgebend.
Für den Für die
Schweizerischen Bundesrat: Regierung der Tschechischen
Republik