Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/4: Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (VEZL) · 54 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 14Fedlex · Ergebnisbericht

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

H+ lehnt die Zulassungsbeschränkung für die Spital- und Klinikambulatorien nach wie H+ vor entschieden ab. Eine sinnvolle Steuerung der Anzahl von Ärztinnen und Ärzten könnte über finanzielle Anreize erreicht werden, zum Beispiel durch eine Besserstellung der Tätigkeit in Randregionen oder eine betriebswirtschaftliche Revision des TARMED. Falls das Parlament jedoch dennoch die Spitäler und Kliniken dem Zulassungsstopp unterstellen sollte, erachten wir die vorliegende Fassung der VEZL mit zwei Vorbehalten zu Gunsten der Belegarztspitäler und der Ausübungsüberprüfung (siehe unten) als akzeptabel.

Gleichbehandlung von Chefarzt- und Belegarztspitälern

Angesichts der Neuen Spitalfinanzierung erachten wir es als störend, dass die Spitäler und Kliniken mit einem Belegarztmodell anders behandelt werden sollen als jene mit einem Chefarztmodell. Hier fordern wir zwingend eine Gleichbehandlung. Hier sollte die Verordnung erweitert werden, in dem Sinne, dass eine Zulassung zu erteilen ist, wenn die Ärztin oder der Arzt regelkonform in einem Spital tätig ist.

Ausübungsüberprüfung konkretisieren

Ausserdem bitten wir die Ausübungsüberprüfung in der Verordnung zu konkretisieren. Wer stellt diese fest und aufgrund welcher Daten? Gilt die EAN-Nummer oder die ZSR-Nummer? Die Ärztinnen und Ärzte in den Spitäler und Kliniken wenden nämlich beide alternativ an.

Eine Wiedereinführung des Zulassungsstopps, wie er mit dem vorliegenden Verord- KKA nungsentwurf geplant ist, lehnen wir ― weil nicht zielführend ― kategorisch ab. Im Hinblick auf den sich abzeichnenden Ärztemangel aufgrund demographischer Entwicklungen wäre diese Massnahme für den ärztlichen Nachwuchs in der ambulanten Medizin äusserst kontraproduktiv. Ausgebildete Ärztinnen und Ärzte müssten in stationären Strukturen und im angestellten Verhältnis verharren und könnten keine Perspektiven für die Aufnahme einer eigenständigen Tätigkeit als Niedergelassene entwickeln. An einer solchen Perspektivenlosigkeit gerade des schweizerischen Nachwuchses kann niemand ein Interesse haben. Unter dem ökonomischen und volkswirtschaftlichen Aspekt gesehen hiesse dies ferner für die Zukunft, dass die Patienten aufgrund der absehbar immer prekäreren medizinischen Versorgungssituation im ambulanten Bereich in die ungleich teurere Versorgung im spitalambulanten Bereich ausweichen müssten. Was wiederum bedeutet, dass mit der Wiedereinführung des Zulassungsstopps die Gesundheitskosten mit dieser Massnahme weiter steigen würden und keinesfalls sinken, wie dies von der Politik versprochen wird! Ein weiteres, grundsätzliches Argument kommt hinzu: die vollständige Abschottung des Marktes gegenüber neuen Konkurrenten lässt sich mit der Wirtschaftsfreiheit und insbesondere dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Gewerbegenossen nicht mehr länger vereinbaren. Schliesslich dauert der dereinst als Provisorium vorgesehene Zulassungsstopp nunmehr ― mit einem kurzen Unterbruch ― seit über 10 Jahren an und soll nun für drei Jahre weitergelten. Die fast unveränderte Wiedereinführung des bis vor kurzem geltenden Zulassungsstopps ist im Hinblick auf die verfassungsmässig geschützte Wirtschaftsfreiheit der insbesondere jungen Ärztinnen und Ärzte nicht tragbar. Einer ganzen Generation von Ärztinnen und Ärzte wird damit die Perspektive genommen. Dies ist nicht akzeptabel.

Grundsätzlich würden wir eine kantonale Ressourcenplanung und -steuerung als sinnvoll erachten, aber nur wenn die grösstmögliche Optimierung bei den zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung zu treffenden Massnahmen gegeben ist und die Leistungserbringer von den Kantonen insbesondere bei der Abklärung des Bedarfs mit einbezogen werden. Dazu gehört vor allem auch eine valable und funktionierende Datengrundlage. Diesen Grundforderungen der kantonalen Ärzteschaft wird mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf in keiner Weise entsprochen. Ohne Daten gibt es indes keine sinnvolle Planung und damit auch keine bedarfsoptimierte Ressourcensteuerung.