Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/4: Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (VEZL) · 54 Seiten

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Wir sind daher dediziert der Ansicht, dass eine Planung aufgrund von Zahlen, welche den Umfang der effektiv erbrachten Leistungen nicht berücksichtigen, zu gravierenden Verzerrungen, unerwünschten Fehlentwicklungen und unter Umständen zu unerwarteten regionalen oder lokalen Versorgungsengpässen führen wird. Wir sind der Überzeugung, dass eine sinnvolle Planung nur aufgrund von verlässlichen Zahlen erfolgen kann und fordern deshalb, dass bei der Abklärung der Frage, ob eine Unter- oder Überversorgung vorliegt, vorgängig die Beurteilung der Leistungserbringer- und Berufsverbände basierend auf der bestehenden ärzteeigenen Datensammlung eingeholt werden muss. Wie Sie vorliegender Stellungnahme entnehmen können, erachten wir diese Verordnung im Sinn einer anzustrebenden Versorgungsplanung und Steuerungsmöglichkeit zur Sicherstellung der medizinischen Versorgungssicherheit der Schweizer Bevölkerung als absolut untauglich. Wir sind der Überzeugung, dass eine sinnvolle Planung nur aufgrund von verlässlichen Zahlen und definierten Planungsinstrumenten sowie unter zwingendem Einbezug des spitalambulanten Bereichs erfolgen kann.

Sollte die Wiedereinführung des Zulassungsstopps per 1. April 2013 mit diesen gesetzlichen Grundlagen erfolgen, fordern wir, dass der Kanton bei der Abklärung der Frage, ob eine Unter oder Überversorgung vorliegt, vorgängig die Beurteilung der Leistungserbringer- und Berufsverbände basierend auf der bestehenden ärzteeigenen Datensammlung einholen muss. Grundsätzlich soll bei der kantonalen Ressourcenplanung und -steuerung die grösstmögliche Optimierung bei den zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung zu treffenden Massnahmen gegeben sein. Dazu gehört auch die Definition von Qualitätskriterien für eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung. Diese Aufführung bzw. die Definition von Qualitätskriterien zu einer effizienten Ressourcenplanung- und –steuerung fehlt im Verordnungsentwurf. Es ist aber unerlässlich im Sinne der Qualitätssicherung bei der medizinischen Versorgung der Schweizer Bevölkerung das Thema der spezifisch schweizerischen Anforderungen an die Ärztinnen und Ärzten mit ausländischen Facharzttiteln aufzunehmen. Gerade bei ausländischen Ärztinnen und Ärzten mit dem Facharzttitel med.pract. häufen sich die Besorgnisse hinsichtlich einer adäquaten Ausbildung und demnach auch der Qualität ihrer erbrachten medizinischen Leistungen. Es ist deshalb unbedingt zu prüfen, ob die Zulassung bzw. die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung an die Bedingung einer bereits erfolgten und zeitlich definierten Tätigkeit in der Patientenbehandlung im Schweizer Gesundheitssystem geknüpft werden kann. Bevor diese Massnahme oder andere zur Sicherstellung der Behandlungsqualität umgesetzt werden können, sind wir deshalb der Ansicht, dass auch die Ärztinnen und Ärzte mit dem im Ausland erworbenen Facharzttitel med.pract. dem Zulassungsstopp unterstellt werden müssen.

Abschliessend ersuchen wir Sie höflich, für eine zukünftige Bundesregelung zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Schweizer Bevölkerung das Angebot der Ärzteschaft, die eigene Datensammlung zur Schaffung von effizienten Steuerungsinstrumenten zur Verfügung zu stellen, anzunehmen.

PKS lehnt die Zulassungsbeschränkung für die Spital- und Klinikambulatorien nach wie PKS vor entschieden ab. Eine sinnvolle Steuerung der Anzahl von Ärztinnen und Ärzten könnte über finanzielle Anreize erreicht werden, zum Beispiel durch eine Besserstellung der Tätigkeit in Randregionen oder eine betriebswirtschaftliche Revision des TARMED. Falls das Parlament jedoch dennoch die Spitäler und Kliniken dem Zulassungsstopp unterstellen sollte, erachten wir die vorliegende Fassung der VEZL mit zwei Vorbehalten zu Gunsten der Belegarztspitäler und der Ausübungsüberprüfung (siehe unten) als akzeptabel.

Gleichbehandlung von Chefarzt- und Belegarztspitälern

Angesichts der Neuen Spitalfinanzierung erachten wir es als störend, dass die Spitäler und Kliniken mit einem Belegarztmodell anders behandelt werden sollen als jene mit