Rapport sur les résultats
Consultation 2013/4: Limitation de l'admission des fournisseurs de prestations à pratiquer à la charge de l'assurancemaladie obligatoire (OLAF) · 55 pages
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schuss erfolgt. Immer mehr Ärztinnen und Ärzte arbeiten in einer Praxis Teilzeit. Dieser Umstand wird in der aktuellen Diskussion überhaupt nicht berücksichtigt.
1.7 Qualität wird nicht berücksichtig
• Nach Ansicht der FMH müsste der Gesundheitsmarkt im niedergelassenen Bereich grundsätzlich möglichst liberal geregelt bleiben. Die Zulassungsbeschränkung berücksichtigt die Qualität der Leistungserbringer in keiner Weise, obwohl dies das zentrale Anliegen sein müsste.
Fazit
Sollte der Zulassungsstopp per 1. April 2013 tatsachlich wieder eingeführt werden, so erachten wir die vorliegende Verordnung im Sinn einer anzustrebenden Versorgungsplanung und Steuerungsmöglichkeit zur Sicherstellung der medizinischen Versorgungssicherheit der Schweizer Bevölkerung als untauglich und nicht zielführend. Wir sind der Überzeugung, dass eine sinnvolle Planung nur aufgrund von verlässlichen Zahlen und definierten Planungsinstrumenten sowie unter zwingendem Einbezug des spitalambulanten Bereichs erfolgen kann. Die Kantone sollen bei Abklärung der Frage, ob eine Unter- oder Überversorgung vorliegt, vorgängig die Beurteilung der Leistungserbringer und Berufsverbande basierend auf der bestehenden ärzteeigenen Datensammlung einholen müssen. Auch eine Anhörung des kantonalen Krankenkassenverbands ist angezeigt, dies u.a. im Hinblick auf die Spitalambulatorien.
Grundsätzlich soll bei der kantonalen Ressourcenplanung und -steuerung die grösstmögliche Optimierung bei den zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung zu treffenden Massnahmen gegeben sein. Dazu gehört auch die Definition von Qualitätskriterien für eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung. Es ist unerlässlich im Sinne der Qualitätssicherung bei der medizinischen Versorgung der Schweizer Bevölkerung das Thema der spezifisch schweizerischen Anforderungen an die Ärztinnen und Ärzten mit ausländischen Facharzttiteln aufzunehmen. Deshalb ist zu prüfen ist, ob die Zulassung bzw. die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung an die Bedingung einer bereits erfolgten und zeitlich definierten Tätigkeit in der Patientenbehandlung im
Schweizer Gesundheitssystem geknüpft werden konnte.
H+ lehnt die Zulassungsbeschränkung für die Spital- und Klinikambulatorien nach wie H+ vor entschieden ab. Eine sinnvolle Steuerung der Anzahl von Ärztinnen und Ärzten könnte über finanzielle Anreize erreicht werden, zum Beispiel durch eine Besserstellung der Tätigkeit in Randregionen oder eine betriebswirtschaftliche Revision des TARMED. Falls das Parlament jedoch dennoch die Spitäler und Kliniken dem Zulassungsstopp unterstellen sollte, erachten wir die vorliegende Fassung der VEZL mit zwei Vorbehalten zu Gunsten der Belegarztspitäler und der Ausübungsüberprüfung (siehe unten) als akzeptabel.
Gleichbehandlung von Chefarzt- und Belegarztspitälern
Angesichts der Neuen Spitalfinanzierung erachten wir es als störend, dass die Spitäler und Kliniken mit einem Belegarztmodell anders behandelt werden sollen als jene mit einem Chefarztmodell. Hier fordern wir zwingend eine Gleichbehandlung. Hier sollte die Verordnung erweitert werden, in dem Sinne, dass eine Zulassung zu erteilen ist, wenn die Ärztin oder der Arzt regelkonform in einem Spital tätig ist.
Ausübungsüberprüfung konkretisieren
Ausserdem bitten wir die Ausübungsüberprüfung in der Verordnung zu konkretisieren. Wer stellt diese fest und aufgrund welcher Daten? Gilt die EAN-Nummer oder die ZSR-Nummer? Die Ärztinnen und Ärzte in den Spitäler und Kliniken wenden nämlich beide alternativ an.
Eine Wiedereinführung des Zulassungsstopps, wie er mit dem vorliegenden Verord- KKA nungsentwurf geplant ist, lehnen wir ― weil nicht zielführend ― kategorisch ab. Im Hinblick auf den sich abzeichnenden Ärztemangel aufgrund demographischer Entwicklun-