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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

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Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 12 M

Abschnitt: Sicherheitsabstände Ausgabe:

Artikel: Lichtraumprofil 01.07.20122

014

M E T E R S P U R Masse in mm

STROMABNEHMERRAUM UND OBERLEITUNGSRAUM

Überbauten

bk be

bR-150bx

Fahrdraht

auf Nennhöhe

bR 300 [310]

bs 350 be

SOK (Versicherte Gleislage)

hfo : Anhublage des Fahrdrahtes bsbR : Halbe Breite der Bezugslinie des hf : Nennhöhe des Fahrdrahtes Stromabnehmers (bw+65 [+70])

fo : Anhub des Fahrdrahtes (inkl. Seitenverschiebung unter Einwirhk : Höhe des Oberleitungs-Konstruktionsraumes kung einer horizontalen Kraft sowie seitbk : Halbe Breite des Oberleitungs- liche Befestigungstoleranzen in Funktion

Konstruktionsraumes der Höhe)

bxbw : Halbe Breite der horizontalen Bezugslinie be : elektrischer Schutzabstand

des StromabnehmersStromabnehmerwippe gemäss AB-EBV zu Art. 44, AB 44.c, (inkl. Seitenverschiebung unter Einwirkung einer Ziff. 5.9

horizontalen Kraft sowie seitliche Befestigungs-

toleranzen in Funktion der Höhe)

Die angegebenen Werte gelten für Fahrdrahthöhen bis 5'500 mm [Werte in Klammer bis 5‘700 mm].

Für grössere Fahrdrahthöhen müssen diese Werte neu bestimmt werden.

Fortsetzung Blatt Nr. 13 M