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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 12 M
Abschnitt: Sicherheitsabstände Ausgabe:
Artikel: Lichtraumprofil 01.07.20122
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M E T E R S P U R Masse in mm
STROMABNEHMERRAUM UND OBERLEITUNGSRAUM
Überbauten
bk be
bR-150bx
Fahrdraht
auf Nennhöhe
bR 300 [310]
bs 350 be
SOK (Versicherte Gleislage)
hfo : Anhublage des Fahrdrahtes bsbR : Halbe Breite der Bezugslinie des hf : Nennhöhe des Fahrdrahtes Stromabnehmers (bw+65 [+70])
fo : Anhub des Fahrdrahtes (inkl. Seitenverschiebung unter Einwirhk : Höhe des Oberleitungs-Konstruktionsraumes kung einer horizontalen Kraft sowie seitbk : Halbe Breite des Oberleitungs- liche Befestigungstoleranzen in Funktion
Konstruktionsraumes der Höhe)
bxbw : Halbe Breite der horizontalen Bezugslinie be : elektrischer Schutzabstand
des StromabnehmersStromabnehmerwippe gemäss AB-EBV zu Art. 44, AB 44.c, (inkl. Seitenverschiebung unter Einwirkung einer Ziff. 5.9
horizontalen Kraft sowie seitliche Befestigungs-
toleranzen in Funktion der Höhe)
Die angegebenen Werte gelten für Fahrdrahthöhen bis 5'500 mm [Werte in Klammer bis 5‘700 mm].
Für grössere Fahrdrahthöhen müssen diese Werte neu bestimmt werden.
Fortsetzung Blatt Nr. 13 M