Vorlage
Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 57Fedlex · Vorlage
Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 16 M Abschnitt: Sicherheitsabstände
Artikel: Lichtraumprofil Ausgabe: 01.07.2012
M E T E R S P U R
An Stellen, die häufig von Bahnpersonal begangen werden müssen, ist der Dienstweg zu erweitern:
Breite für h > 1,00 m bD ≥ 0,70 m
für h ≤ 1,00m zulässige Einschränkung (Geländer) auf bD ≥ 0,60 m
Schlupfweg (S)
Höhe hS ≥ 2,00 m über Standfläche
(Minimalkote: 2,00 m über SOK)
Breite, minimal bS ≥ 0,20 m
Bau- und Betriebstoleranzen des Gleises
Die nachfolgenden Bau- und Betriebstoleranzen des Gleises liegen der Berechnung der erforderlichen Grenzlinie fester Anlagen zugrunde:
Höhenlage Höhenabweichung des Gleises gegenüber der Soll-
lage: ± 50 mm
Seitenlage Querverschiebung des Gleises aus der versicherten
Solllage von einer Durcharbeitung zur anderen:
± 25 mm
Querneigung zul. Überhöhungs- bzw. Querneigungsfehler ± 15 mm
Spurweite max. zul. Spurweite 1'030 mm (inkl. Spurerweiterung)