Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 5 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Verkehr BAV

Weiterentwicklung der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) Teilrevision 2014 (mit Inkraftsetzung auf den 1.07.2014)

Übersicht wichtigste Änderungen

1. Allgemeine Bemerkungen

1.1 AB zu Art. 14 EBV

1 Personal für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung: Es werden auch Anforderun-

gen für Führungskräfte festgelegt. Anforderungen an Führungskräfte sind insbesondere Erfahrung im gleichen oder einem thematisch ähnlich gelagerten Bereich als Fachkraft oder Vorgesetzter, ein Leistungsausweis über hohe Selbst- und Sozialkompetenz sowie über Verantwortungsbewusstsein in früheren Tätigkeiten. Die Bestimmung kann als Grundlage für Audits herangezogen werden.

2. Bautechnik

2.1 AB zu Art. 16 Meterspur EBV

AB 16

Die AB 16 wurde vollständig überarbeitet. Präzisierungen und Ergänzungen wurden vorwiegend betreffend die Ziffer 1 „Definitionen und Nennmasse“ sowie die Ziffer 2 „Grenzwerte“ hinsichtlich der Betriebszustände von Gleis und Weichen in Zug-, Rangier- und Anschlussgleisen vorgenommen.

2.2 AB zu Art. 17 Meterspur EBV

AB 17

Die AB 17 wurde vollständig überarbeitet und strukturell der AB 17 Normalspur angeglichen. Die Überarbeitung schliesst die hoheitlichen Inhalte der neu erarbeiteten Regelung R RTE 22546 (Erstausgabe vom 15.01.2012) ein. Weiter wurden die speziellen Trassierungsmerkmale für Strassen- und Zahnradbahnen eingearbeitet, sofern Abweichungen gegenüber der Trassierung von Adhäsionsbahnen relevant sind. Die beschriebenen Anlagearten umfassen die Zug-, Rangier- und Anschlussgleise.

2.3 AB zu Art. 18 EBV

AB 18, Ziffer 12M

Im Zusammenhang mit der Aktualisierung der RTE-Dokumente durch den VöV wurde durch eine VöV-AGr festgestellt, dass die Berechungen und Darstellungen im R RTE 20512 (LRP-M-Spur) zwar auf einem "alten" Kommentar Nr.3 zur EBV (KOM EBV 3) beruhen, aber dort umfangreich und gut dokumentiert sind. Auf Ersuchen dieser VöV-AGr hat das BAV einzelne Präzisierungen und Nomenklaturanapassungen im vorliegenden Artikel vorgenommen. Dadurch wird die Koheränz zum R RTE 20512 (LRP-M-Spur) wesentlich verbessert und vereinfacht.