Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 55 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 55Fedlex · Ergebnisbericht

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.126184 / 217.1/2011/01115

Mehrwertsteuergesetz vom 12. Juni 2009 (SR 641.2)

Fay Automaten mit eigenem Formulierungsvorschlag, die Skilltrade GmbH, die Swissplay und die OPS fordern die Befreiung der Geschicklichkeitsspiele von der Mehrwertsteuer. Die RGA findet die Ausnahme der Steuer fragwürdig, da sie ins Leere laufen würde.

Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (SR 642.11) und Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (SR 642.14)

Die FDKL, AG, AR, BE, BL, FR, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TI, UR und ZH, die BDP, die CVP, die FDP und die SVP, der Schweizerische Gemeindeverband, SAB, die Fédération des entreprises romandes, der SGB, die Comlot, die LoRo, Swisslos, Sport-Toto, die Ben-A, die Stiftung Schweizer Sporthilfe, die Swiss Ice Hockey Federation und Valora Retail unterstützen die Steuerbefreiung der Gewinne der Spielerinnen und Spieler von Lotterien und Wetten. Für Swisslos und Sport-Toto ist diese Steuerbefreiung sogar unumgänglich. Die Kantone weisen jedoch auf die Gefahr von Steuereinbussen hin. FR beantragt, dass der Bund ab einem bestimmten Betrag, z. B. einer Million, auf die Steuerbefreiung verzichtet. TI würde eine Besteuerung sämtlicher Geldspielgewinne vorziehen, und beantragt, dass die Gewinne der professionellen Spielerinnen und Spieler der Einkommenssteuer unterstellt werden. AG und der Schweizerische Gemeindeverband wünschen eine vertiefte Prüfung der finanziellen Auswirkungen auf die Kantone bzw. die Gemeinden.

GE, NE, VD, VS, ZG, die EVP, die SP, der Schweizerische Städteverband, die RGA und die Schuldenberatung Schweiz sind gegen die Steuerbefreiung der Gewinne. Die SP fordert zudem, dass die finanziellen Auswirkungen in der Botschaft besser verdeutlicht werden.

Auch die Grünen verlangen vom Bundesrat, dass er die tatsächlichen Konsequenzen der Besteuerung der Gewinne für die Wettbewerbsfähigkeit der Spielbanken und der Lotterien vertieft und genau prüft, bevor der die Gewinne der Spielerinnen und Spieler von der Steuer ausnimmt. GE schlägt anstelle der Steuerbefreiung vor, den Freibetrag für die Lotterie- und Wettgewinne auf 5000 Franken zu erhöhen.

Bundesgesetz vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer (SR 642.21)

Die vorgesehenen Änderungen werden von der Suchtberatung Schweiz abgelehnt.

Geldwäschereigesetz vom 10. Oktober 1997 (SR 955.0)

Der SGB und der Schweizerische Städteverband erachten die vorgesehenen Regelungen als angemessen.

Beilagen:

- Liste der Vernehmlassungsadressaten

- Liste der erhaltenen Stellungnahmen