Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/48: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 46 Seiten
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Vorentwurf Gesundheitsberufegesetz / Erläuternder Bericht
Bundesebene, was bereits heute in den Kantonen in teils unterschiedlicher Weise ebenfalls gilt.
- Die Regelung der Berufsausübung respektiert den Grundsatz, dass der Abschluss auf Bachelorstufe berufsqualifizierend ist.
- Die Vorlage wahrt die Autonomie der Hochschulen und sieht nur so weit Regelungen vor, als sie zum Erreichen der angestrebten Ziele notwendig sind.
- Bei den Studienangeboten werden im Vergleich zur bisherigen Regelung keine direkten zusätzlichen Kosten ausgelöst. Die obligatorische Programmakkreditierung der Fachhochschulen besteht schon heute. Die vorgesehenen Kompetenzprofile sorgen für Transparenz bei den Arbeitgebern und den Gesundheitsfachpersonen.
- Die vorgesehene Bewilligungspflicht für die Berufsausübung führt zu keinen neuen Kosten. In den Kantonen bestehen bereits heute gebührenpflichtige Bewilligungsverfahren.
1.4 Rechtsvergleich
Die Regelung der Gesundheitsberufe gilt als wesentliches Instrument zur Gewährleistung der Leistungsqualität und der Patientensicherheit. Im World Health Report 2006, der sich hauptsächlich mit den Personalressourcen im Gesundheitswesen (alle Kategorien zusammengenommen) befasst, wird darauf hingewiesen, wie wichtig eine solche Regelung ist.
Auch die Herausforderungen, die sich aufgrund der weltweiten Migrationsströme der Gesundheitsfachleute für die Behörden ergeben, sprechen für die Festlegung normativer Bestimmungen, durch welche die Überprüfung der Qualifikationen, die Festlegung der Gleichwertigkeit von Diplomen oder die Sicherung der Ausbildungsqualität durch Akkreditierungsvorgaben erfolgen. Diese Tendenz ist weltweit zu beobachten. Die Arbeiten der Second World Health Profession Conference on Regulation
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aus dem Jahr 2010 machen deutlich, dass das Bewusstsein über die Notwendigkeit eines Dialogs und einer verstärkten internationalen Koordination wächst.
Der vom International Council of Nurses durchgeführte Vergleich der Reglementierungen der Pflege-
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berufe zeigt mehrere Varianten für die Ausarbeitung einer Berufsregelung. Die von den Ländern gewählten Varianten beruhen auf verschiedenen landesspezifischen Faktoren. Auch die Regelungsbehörde unterscheidet sich je nach Land: Es können dies Regierungsbehörden oder -stellen sein (z. B. Gesundheitsministerium), Berufsorgane oder eine Kombination aus beiden. Meistens sehen die Regelungen Bestimmungen zu folgenden Aspekten vor: Führungsbehörde, Instanzen und Akkreditierungsmodalitäten (institutions- und/oder programmbezogen), Definition der Diplomtitel, Weiterbildungspflicht, Register, Disziplinarmassnahmen, Beschwerdeorgan und -verfahren.
2 Titel, Ingress und Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln
Titel
Der Titel des Gesetzesentwurfs benennt den Regelungsgegenstand des Gesetzes, die Gesundheitsberufe in Abgrenzung zu den Medizinalberufen, die im MedBG geregelt sind.
Ingress
Der Ingress verweist auf Artikel 95 Absatz 1 BV, der dem Bund die Kompetenz verleiht, Vorschriften über die Ausübung der privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit zu erlassen. Zudem stützt sich die Vorlage auf Artikel 97 Absatz 1 BV, der vorsieht, dass der Bund Massnahmen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten treffen kann.
33 http://www.whpa.org/whpcr2010/
34 The Role and Identity of the Regulator: An International Comparative Study, International Council of Nurses, 2009