Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/51: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) · 9 Seiten

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1 Durchführung

Mit Brief vom 28. August 2013 lud das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Kantone und betroffene Organisationen des Gesundheitswesens ein, sich zum

23. September 2013 zu den vorgeschlagenen Änderungen der KVV zu äussern.

Die Anhörungsunterlagen wurden an 49 Adressatinnen und Adressaten versandt. 24 Kantone und 27 interessierte Personen und Organisationen (insgesamt 51) äusserten sich zu den vorgeschlagenen Änderungen.

2 Zustimmung und Kritik

Die Aufhebung der Ausnahme von der Versicherungspflicht für Dozierende und Forschende wurde von fast allen Teilnehmenden begrüsst. Als Begründung wurde insbesondere die Stärkung der Solidarität mit der schweizerischen Bevölkerung angeführt.

Die GDK, zwei Kantone und die Gemeinsame Einrichtung KVG beantragen, die ausgestellten Befreiungen bis zu ihrem Ablauf weitergelten zu lassen.

Auch die Bestimmungen zur Kostenbeteiligung bei Mutterschaft wurden mehrheitlich begrüsst, wobei einzelne Änderungen vorgeschlagen wurden.

Die Verbände der Versicherer beantragen, die diesbezüglichen Änderungen des KVG und der KVV auf den 1. Juli 2014 in Kraft zu setzen.

3 Ergebnisse im Einzelnen

Die von den Antwortenden vorgebrachten Meinungen, Anregungen und Forderungen werden weder gewichtet noch bewertet. Die Ausführungen wurden teilweise gekürzt.

3.1 Zur Änderung der KVV allgemein

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser

Nous approuvons les modifications proposées qui vont vers une meilleure égali- JU,

té de traitement entre les assurés.

Wir sind mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden. AI, LU, SG,

TG

Wir begrüssen die geplante Verordnungsänderung. H+

Nous sommes favorables au projet. Par rapport à la procédure, même pour un FR

dossier peu complexe, le délai de réponse était inapproprié.

Aufgrund der zu knappen Frist wird auf eine Stellungnahme verzichtet. NW

Verzicht auf Stellungnahme. GL, SH, UR,

EDK

3.2 Aufhebung der Ausnahme von der Versicherungspflicht für Dozierende und Forschende

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser

Aus Sicht der GDK gibt es keine Gründe, welche die Aufrechterhaltung der GDK / CDS Ausnahmebestimmung für die in der Regel gut verdienenden Forscherinnen

und Dozentinnen und eine entsprechende Einschränkung des Solidaritäts-

prinzips in der Krankenversicherung rechtfertigen würden.

Zur Stärkung der Solidargemeinschaft in der sozialen Krankenversicherung sol- AG