Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/53: Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) · 128 Seiten
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Erläuterungen zur Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen
[DATUM]
Übersicht
Das Bundesgesetz vom 8. Oktober 2004 über genetische Untersuchungen beim Menschen bestimmt namentlich, unter welchen Voraussetzungen genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich durchgeführt sowie DNA-Profile zur
Klärung der Abstammung oder Identifizierung erstellt werden dürfen. Seit Abschluss der parlamentarischen Beratung sind die Untersuchungsverfahren we-
sentlich schneller, günstiger und aussagekräftiger geworden und es werden viele Untersuchungen ausserhalb der vom GUMG geregelten Bereiche angeboten. Die Gesetzesrevision greift die technischen Fortschritte auf und regelt genetische Untersuchungen neu umfassend.
Ausgangslage
Das Bundesgesetz vom 8. Oktober 2004 über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) ist seit dem 1. April 2007 in Kraft. Es bestimmt namentlich, unter welchen Voraussetzungen genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich durchgeführt sowie DNA-Profile zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung erstellt werden dürfen. Kernelemente der Regelung sind die Vorgabe, dass genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich nur von Ärztinnen und Ärzten veranlasst werden dürfen, sowie die Bewilligungspflicht für die durchführenden Laboratorien. Zur Frage, ob ausserhalb dieser Bereiche angebotene genetische Untersuchungen zulässig sind, beispielsweise zur Abklärung der Eignung für bestimmte Sportarten oder zur Hilfe bei der Wahl des Lebenspartners bzw. der Lebenspartnerin, erlaubt die Auslegung des Gesetzes unterschiedliche Schlussfolgerungen. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Für die Erstellung von DNA-Profilen ist eine Anerkennung des Laboratoriums durch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) Voraussetzung.
Seit der Verabschiedung des GUMG setzten technische Entwicklungen ein, die die Qualität genetischer Analysen, die Laborlandschaft und die Anwendungsgebiete tiefgreifend veränderten und eine Neubeurteilung und -bewertung der Inhalte des GUMG erfordern. So ermöglichen heute neue Methoden eine schnelle und wesentlich kostengünstigere Analyse nicht nur einzelner Genabschnitte, sondern des gesamten Erbguts. Dies führte unter anderem zu neuen kommerziellen Angeboten, den sogenannten "Direct-to-Consumer Genetic Tests", bei denen Firmen interessierten Personen direkt - in der Regel via Internet - verschiedene Tests anbieten, sowohl innerhalb als auch ausserhalb des medizinischen Bereichs.
Vor diesem Hintergrund wurde der Bundesrat mit Annahme einer Motion der WBK-N (11.4037; Änderung des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen) beauftragt, das GUMG auf allfällige Lücken und Mängel zu untersuchen, diese zu erfassen und die erforderlichen Änderungen vorzuschlagen.