Vorlage
Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 7 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 3Fedlex · Vorlage
Umweltschutzgesetz AS …
Bewilligungsdauer. Soweit möglich berücksichtigt er dabei die Rohstoff- und Energieeffizienz.
Art. 32abisAbs. 1 zweiter Satz
1.... Der Ertrag aus der vorgezogenen Entsorgungsgebühr wird einschliesslich Zinsen und nach Abzug der Vollzugskosten für die Finanzierung der Entsorgung der Abfälle durch Private oder öffentlichrechtliche Körperschaften verwendet.
Gliederungstitel vor Art. 35d
7. Kapitel (neu): Reduktion der durch Rohstoffe und Produkte verursachten Umweltbelastung
Art. 35d (neu) Information über Produkte
1Der Bundesrat kann vorschreiben, dass:
a. Hersteller, Importeure und Händler von Produkten, deren Herstellung, Verwendung oder Entsorgung die Umwelt erheblich belasten, die Käufer über die Auswirkungen dieser Produkte auf die Umwelt informieren müssen;
b. Hersteller, Importeure und Händler, die über die Auswirkungen von Produkten auf die Umwelt informieren, ohne dass dafür eine Pflicht nach Buchstabe a besteht, dabei die vom Bundesrat vorgesehenen Anforderungen einhalten müssen.
2Der Bundesrat bestimmt:
a. die Methoden zur Beurteilung der Auswirkungen der Produkte auf die Umwelt, und er berücksichtigt dabei den gesamten Lebensweg und die relevanten Umweltaspekte der Produkte sowie international anerkannte Standards;
b. auf welche Weise die Information erfolgen soll.
Art. 35e (neu) Berichterstattung über Rohstoffe und Produkte
1Der Bundesrat kann Kategorien von Herstellern und Händlern verpflichten, bei Rohstoffen oder Produkten, die die Umwelt erheblich belasten, die Auswirkungen auf die Umwelt zu beurteilen und dem Bund darüber Bericht zu erstatten.
2Der Bundesrat:
a. bezeichnet die Kategorien von Herstellern und Händlern, die zur Berichterstattung verpflichtet sind;
b. bezeichnet die Rohstoffe und Produkte, über welche Bericht zu erstatten ist;
c. bestimmt die Methoden zur Beurteilung der Auswirkungen der Rohstoffe und Produkte auf die Umwelt, und er berücksichtigt dabei den gesamten