Vorlage
Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 7 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 5Fedlex · Vorlage
Umweltschutzgesetz AS …
ausgleichskasse), 30f und 30g (Ein- und Ausfuhr von Abfällen), 31a Absatz 2 und 31c Absatz 3 (Massnahmen des Bundes zur Abfallentsorgung), 32abis(vorgezogene Entsorgungsgebühr), 32e Absätze 1–4 (Abgabe zur Finanzierung von Sanierungen), 35a–35c (Lenkungsabgaben), 35e–35h (Berichterstattung über Rohstoffe und Produkte, Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten, Sorgfaltspflicht und Rückverfolgbarkeit), 39 (Ausführungsvorschriften und völkerrechtliche Vereinbarungen), 40 (Inverkehrbringen serienmässig hergestellter Anlagen) und 46 Absatz 3 (Angaben über Stoffe und Organismen); er kann für bestimmte Teilaufgaben die Kantone beiziehen.
Art. 41a Abs. 2 und 3
2Sie können:
a. Branchenvereinbarungen durch die Vorgaben mengenmässiger Ziele und entsprechender Fristen fördern;
b. mit Unternehmen und Organisationen der Wirtschaft mengenmässige Ziele und entsprechende Fristen direkt vereinbaren.
3Vor dem Erlass von Ausführungsvorschriften prüfen sie freiwillige Massnahmen der Wirtschaft. Soweit möglich und notwendig, übernehmen sie Branchenvereinbarungen sowie Vereinbarungen mit Organisationen der Wirtschaft ganz oder teilweise in das Ausführungsrecht.
Art. 49 Abs. 1
1Der Bund fördert in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Aus- und Weiterbildung der mit Aufgaben nach diesem Gesetz betrauten Personen.
Art. 49a (neu) Information und Beratung
Der Bund kann im Rahmen seiner Aufgaben Informations- und Beratungsprojekte zur Förderung der Ressourceneffizienz unterstützen.
Art. 53 Abs. 1 Bst. abis(neu)
1Der Bund kann Beiträge gewähren:
abisan internationale Institutionen, die Grundlagen für eine Verbesserung der Ressourceneffizienz erarbeiten;
Art. 61 Abs. 1 Bst. mbis(neu)
1Mit Busse bis zu 20 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich:
mbisVorschriften über die Reduktion der durch Rohstoffe und Produkte verursachten Umweltbelastung verletzt (Art. 35d – 35h);