Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/62: Revision der Energieverordnung (EnV): Gerätevorschriften · 10 Seiten

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Die beiden Firmen CTA AG und ait Schweiz AG haben zusätzlich direkt Stellung genommen. ait begrüsst die neuen Vorschriften, bemängelt aber eine viel zu kurze Umsetzungszeit. Die Europäischen Vorschriften im Bereich Eco-Design dürfen jedoch nicht ausser Acht gelassen werden. CTA kritisiert die Mindestanforderungen bei W55 sowie die Anforderungen an die Steuerung und fordert ebenfalls eine längere Umsetzungszeit.

Die Kantone LU, AG, BE sowie BL regen zudem eine neue Vorschrift für Whirlpools an.

2.3.3 Wasserpumpen

Kfr, SP Schweiz, Swiss Cleantech, SES, WWF, Pusch, Greenpeace, Pro Natura, S.A.F.E und SKS begrüssen die Änderung, wünschen jedoch eine Übernahme der Vorschriften per 1. August 2014.

2.3.4 Raumklimageräte und Komfortventilatoren

Der Kanton SH, Kfr, SP Schweiz, Swiss Cleantech, SES, WWF, Pusch, Greenpeace, Pro Natura, S.A.F.E und SKS begrüssen die Änderung, schlagen jedoch ambitioniertere Mindestanforderungen vor: Klasse A++/A+ (Kühl-/ Heizfunktion) ab August 2015. Zudem sollen für ‚Einschlauch- und Zweischlauchgeräte’ dieselben Anforderungen gelten wie für fest installierte Splitgeräte. Der Kanton FR wünscht sich strengere Vorschriften für mobile Klimageräte.

2.3.5 Ventilatoren

Kfr, SP Schweiz, Swiss Cleantech, SES, WWF, Pusch, Greenpeace, Pro Natura, S.A.F.E und SKS begrüssen die Änderung, wünschen jedoch eine Übernahme der Vorschriften per 1. August 2014.

2.3.6 Haushaltsgeschirrspüler

SP Schweiz, Swiss Cleantech, SES, WWF, Pusch, Greenpeace, Pro Natura, S.A.F.E und SKS fordern die Übernahme der Stufe zwei der EU per 1. August 2014 und eine weitere Verschärfung der Mindestanforderung auf 2015 (Klasse A+++).

2.3.7 Staubsauger

Der Fachverband Elektroapparate für Haushalte und Gewerbe Schweiz weist darauf hin, dass in der Einleitung zur EnV deren Inkraftsetzung generell auf den 1. August 2014 festgelegt ist, in der EU tritt die Kennzeichnungsrichtlinie für die neue Energieetikette aber erst auf den 1. September 2014 in Kraft trete und beantragt eine Anpassung. SP Schweiz, Swiss Cleantech, SES, WWF, Pusch,

Greenpeace, Pro Natura, S.A.F.E und SKS fordern die Übernahme der EU-Vorschriften per 1. September 2014 und die Einführung der Stufe zwei der EU per 1. September 2015. Das kf begrüsst die Übernahme der Vorschrift.

2.3.8 Computer und Server

SP Schweiz, Swiss Cleantech, SES, WWF, Pusch, Greenpeace, Pro Natura, S.A.F.E und SKS wünschen die Umsetzung per 1. August 2014, während SWICO den Verzicht auf die Abgabefristen beantragt.

2.3.9 Deklarationsvorschrift für Haushaltskaffeemaschinen

Der FEA zeigt auf, dass zwingend eine (noch zu verabschiedende) CENELEC-Norm zu berücksichtigen wäre, damit bei einer europäischen Einführung nicht verschiedene Messverfahren anzuwenden seien und lehnt die Vorschrift ab. Die IG DHS, Coop und Migros sowie die Swiss Retail Federation lehnen das Obligatorium ebenfalls ab, solange es keine EU-Vorschrift gibt.

Das kf argumentiert, dass Konsumenten wissen, dass Maschinen ohne Etikette gegebenenfalls weniger effizient sind und deshalb ein Zwang nicht nötig sei.

Electrosuisse schlägt eine Re-Skalierung vor, da die meisten Kaffeemaschinen bereits in der obersten Klasse angesiedelt seien und weist zudem darauf hin, dass die verwendete Norm EN 14511 durch die im November 2013 ratifizierte Norm EN 60661 ersetzt werden sollte. Diese Vorschläge unterstützen auch SP Schweiz, Swiss Cleantech, SES, WWF, Pusch, Greenpeace, Pro Natura,

S.A.F.E und SKS, welche das Obligatorium befürworten.