Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/63: Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG) und Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) · 57 Seiten

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Regulierungskostenanalyse zum Finanzinstitutsgesetz FINIG: Schlussbericht

schiedliche Interessensgruppen resultiert. Jedoch wird die Frage, ob die prudentielle Aufsicht durch die FINMA durchgeführt werden muss, um auch international akzeptiert und anschlussfähig zu sein, relativ kontrovers diskutiert. Ein Nutzen aus einer Regulierung wäre insofern nur dann gegeben,

wenn auch die Art der Regulierung internationalen Standards entspricht. Mit der US amerikanischen FINRA (Financial Industry Regulatory Authority, http://www.finra.org/) gibt es laut FINMA allerdings auch ein international anerkanntes Beispiel für einen Selbstregulator.

Einige Stellungnahmen weisen darauf hin, dass die Beaufsichtigung durch die FINMA höhere Kosten verursachen würde, als die Beaufsichtigung durch SROs (z.B. auch Legis Rechtsanwälte AG). Aus dem Gespräch mit der FINMA geht jedoch hervor, dass die insgesamt entstehenden Kosten der Regulierung von der Art der Aufsicht nicht tangiert sein sollen. Die zu schaffende(n), eine oder mehrere Aufsichtsorganisation(en) solle(n) die gleichen Pflichten in puncto Aufsicht haben, wie die FIN-MA, und mit den gleichen Instrumenten operieren können. Wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu den heutigen SROs ist aber, dass es sich bei der/n neue/n Aufsichtsorganisationen (AOs) um hoheitlich agierende Behörde(n) handelt, die gegenüber den Beaufsichtigten unabhängig sind, womit Interessenskonflikte, entstehend aus Mitgliedschaften, ausgeschlossen werden sollen. Gegen eine Regulierung durch die FINMA gibt es jedoch gerade in Hinblick auf Interessenskonflikte Bedenken, wenn alle Dienstleister, die auf dem Markt in einem potentiellen Konkurrenzverhältnis stehen (z.B. sind Versicherungen Konkurrenten in der Vermögensverwaltung), von der gleichen Organisation beaufsichtigt werden. (VSV).

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