Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/63: Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG) und Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) · 57 Seiten

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Regulierungskostenanalyse zum Finanzinstitutsgesetz FINIG: Schlussbericht

8.3 Fazit Nutzen- und Anspruchsgruppenanalyse

Der Finanzplatz Schweiz bezieht seine Attraktivität aus seiner guten Reputation und seinen hohen Dienstleistungsstandards. Es erscheint nur folgerichtig, dass dieses System durch eine transparente Regulierung weiter gestärkt wird.

Auf die Spitze gebracht, könnte aus den Stellungnahmen und Interviews folgendes Bild über die UVV skizziert werden: die UVV sind im Vergleich zur EU und international unterreguliert, veraltet und haben mit der Weissgeldstrategie ein strategisches Problem. Unabhängig von FIDLEG bzw. FINIG wird sich ein Grossteil der Vermögensverwalter aus dem Markt zurückziehen, weil die Verwalter entweder im ruhestandsfähigen Alter sind, niemals Kunden akquiriert haben und sich nun nicht mehr auf dem Markt behaupten können oder über zu wenige Skills verfügen – der „one size fits all“ Ansatz in der Vermögensverwaltung sei endgültig vorbei. Aus den Geschäftsstatistiken des VSV geht hervor, dass es 2012 erstmals nach 27 Jahren zu keinem Wachstum im Verband mehr gekommen sei. Man führt dies auf den Rückzug der 1. Generation an Vermögensverwaltern vom Markt zurück. Die mit hoher Wahrscheinlichkeit fortschreitende Konsolidierung der Vermögensverwaltungsbranche wäre damit nur teilweise durch die mit FIDLEG vermuteten oder tatsächlichen hohen Regulierungsanforderungen erklärbar.

Im Rahmen der drei Hauptgründe, die ein FIDLEG notwendig machen (Ungenügender Kundenschutz im geltenden Recht, Ungleiche Bedingungen für Anbieter von Finanzdienstleistungen, Internationale Entwicklung) wurde versucht, Nutzenpotentiale für die unterschiedlichen Interessensgruppen zu skizzieren.

Der Kundenschutz nimmt dabei, unabhängig von der genauen Definition oder Segmentierung des Begriffs Kunde, eine wesentliche Rolle ein. Als wesentlich für einen guten Kundenschutz sind geeignete Konfliktminimierungsinstrumente im Vorfeld (Bewilligungsvoraussetzungen und prudentielle Aufsicht) und eine rasche Streitschlichtung im Nachgang zu nennen.

Wesentliche Querschnittsthematik sämtlicher Aspekte ist in diesem Zusammenhang jedoch die Transparenz, insbesondere in Bezug auf die Umsetzung der Kundenwünsche sowie damit verbundenen Kostenfolgen.

Diese Transparenz, die aus einer einheitlichen Gesetzgebung resultiert, ist letztlich auch entscheidend für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Finanzdienstleistern und für die Reputation des Finanzplatzes Schweiz.

Ob der Nutzen eines erhöhten Kundenschutzes auch dessen höhere Kosten rechtfertigen kann, wird widersprüchlich diskutiert. Vor allem die SROs und Finanzdienstleister weisen darauf hin, dass die durch die zusätzliche Regulierung für die Finanzdienstleister anfallenden Kosten, letztendlich auf deren Kunden respektive den Steuerzahler abwälzen werden (VQF, PolyReg). Damit ist zu befürchten, dass insbesondere für defensive Anleger die erwirtschaftete Rendite durch die höheren Regulierungskosten absorbiert wird (VSV). Auch der befragte Experte weist darauf hin, dass der Konsument durch FIDLEG wahrscheinlich besser geschützt sein wird, dies aber eben zu höheren Kosten. Unter der Annahme, dass künftig die Kosten der Vermögensverwaltung umfassend transparent dargelegt werden würden, könnte der Kunde jedoch profitieren und zu einem kostengünstigeren Vermögens-

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