Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten
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1 Ausgangslage
Die aktuelle Weiterentwicklung der Armee wurde mit dem sicherheitspolitischen Bericht vom 23. Juni 2010 und dem Armeebericht vom 1. Oktober 2010 angestossen. Im Zentrum steht die Herstellung eines nachhaltigen Gleichgewichts zwischen Ressourcen, Strukturen und Leistungen und eine Anpassung an die demografische Entwicklung. Mit der Änderung der Rechtsgrundlagen sollen in erster Linie die im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 und Armeebericht 2010 sowie dem Bundesbeschluss vom 29. September 2011 zum Armeebericht 2010 festgehaltenen Eckwerte zur Weiterentwicklung der Armee rechtlich umgesetzt werden. Neu geregelt werden sollen namentlich die Aufgaben und der Bestand der Armee. Desweitern soll die Militärgesetzgebung soweit sinnvoll im Bereich der subsidiären Unterstützungseinsätze der Armee an die heutige Praxis angepasst werden. Daneben soll die Militärgesetzgebung in Einzelpunkten, in denen unabhängig von der Weiterentwicklung der Armee Handlungsbedarf erkannt wurde, entsprechend angepasst werden.
Die von der Armee zu erbringenden Leistungen müssen den Sicherheitsbedürfnissen der Schweiz entsprechen – also auf die Bedrohungen und Gefahren ausgerichtet sein und die Verletzlichkeiten von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft berücksichtigen – und mit den verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen in Einklang gebracht werden. Sie muss rasch, flexibel und multifunktional Sicherheit schaffen können. Dazu muss die Armee zumindest in Teilen aus dem Stand eingesetzt werden können. Die kleinere Anzahl verfügbarer Verbände als Folge der Verringerung des Armeebestandes und die Notwendigkeit, die zivilen Behörden bei überraschend eintretenden Ereignissen rasch zu unterstützen, erfordern eine Überarbeitung des Systems der abgestuften Bereitschaft. Eine hohe Reaktionsfähigkeit erfordert auch Verbesserungen in Ausbildung und Ausrüstung.
Der Bundesrat hat am 26. Juni 2013 das VBS beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zur Weiterentwicklung der Armee und den dafür notwendigen Änderungen der Rechtsgrundlagen durchzuführen. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 26. Juni bis zum 17. Oktober 2013.
2 Vernehmlassungsteilnehmer
Zur Vernehmlassung eingeladen wurden:
alle 26 Kantone sowie die Konferenz der Kantonsregierungen;
alle 13 in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien;
3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete;
9 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft;
27 gesamtschweizerische Vereinigungen für Sicherheits- und Militärpolitik.
Die Eröffnung der Vernehmlassung wurde zudem im Bundesblatt vom 9. Juli 2013 öffentlich bekannt gegeben.
Eine Vernehmlassung eingereicht haben:
26 Kantone;
7 in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien;
1 gesamtschweizerischer Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete;
4 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft;
15 gesamtschweizerische Vereinigungen für Sicherheits- und Militärpolitik;
23 nicht individuell eingeladene Organisationen;
100 Einzelpersonen (wovon 93 eine identisch lautende Vernehmlassung eingereicht haben, die von der Gruppe Giardino entworfen wurde).
Das ergibt ein Total von 176 Vernehmlassungen.