Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/71: Erlass des Technischen Reglements Vote électronique (TR VE) · 6 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zum Erlass eines Technischen Reglements Vote électronique
1 Ausgangslage
Am 14. Juni 2013 hat der Bundesrat den dritten Bericht zu Vote électronique (VE) gutheissen, der die bisherigen Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe auswertet und die Weiterentwicklungsperspektiven aufzeigt. Unter anderem wurden in diesem Zusammenhang auch die Grundlinien für die Überarbeitung der Rechtsgrundlagen ausgearbeitet. Die Revision der geltenden Bestimmungen ist nach rund 10 Jahren praktischer Erfahrung mit der elektronischen Stimmabgabe angezeigt. Da es sich aber nach wie vor um Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe handelt, wird zum jetzigen Zeitpunkt nur die Verordnung vom 24. Mai 1978 über die politischen Rechte (VPR, SR 161.11), nicht aber das Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1) überarbeitet. Der Änderungsentwurf zur VPR räumt der Bundeskanzlei die Kompetenz ein, Anforderungen an die Systeme für die elektronische Stimmabgabe sowie deren Betrieb in einer Verordnung zu bestimmen.
Diese Verordnung der Bundeskanzlei ging unter dem Arbeitstitel "Technisches Reglement Vote électronique" in eine Anhörung bei den Kantonen und interessierten Organisationen. Im Rahmen einer Redaktionskontrolle wurde der Titel in "Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe" (kurz: VEleS) umbenannt. Im Folgenden wird dieser neue Begriff verwendet.
Die VEleS enthält sicherheitsrelevante Anforderungen an die Systeme und deren Betrieb. Im Vordergrund stehen dabei die sogenannte Verifizierbarkeit und verschiedene Überprüfungen (Audits). Im Gegenzug zur Umsetzung der Verifizierbarkeit kann der Anteil des zugelassenen Elektorats erhöht werden. Eine etappierte Umsetzung der Verifizierbarkeit ist vorgesehen.
Die Bundeskanzlei beabsichtigt, das Inkrafttreten der VEleS auf den 1. Januar 2014 festzulegen, falls ihr der Bundesrat im Rahmen der für Ende November geplanten VPR-Revision die entsprechende Kompetenz einräumt.
2 Zum Anhörungsverfahren
Am 31. Mai 2013 hat die Bundeskanzlei den Entwurf der VEleS in die Anhörung geschickt. Zu einer Stellungnahme wurden alle Kantone sowie interessierte Organisationen und Verbände eingeladen.
16 Kantone haben inhaltlich Stellung genommen. Die Kantone Luzern, Glarus, Zug, Wallis und Jura haben ausdrücklich darauf verzichtet. Aus den Kantonen Schwyz, Solothurn, Appenzell Ausserhoden, Appenzell Innerrhoden und Tessin gingen keine Rückmeldungen ein.
Von den politischen Parteien und anderen Organisationen liessen sich die Grüne Partei der Schweiz (GPS) und der Gleichstellungsrat Égalité handicap vernehmen.
Insgesamt wurden 23 Stellungnahmen registriert.
Im Anschluss an die Anhörung wurden die Kantone sowie die Systembetreiber und Vertreter der Wissenschaft eingeladen, im Rahmen einer Arbeitsgruppe unter Leitung der Bundeskanzlei offene Fragen zu klären und weitere Anliegen einzubringen. In diesem Rahmen wurden alle während der Anhörung eingegangenen Stellungnahmen besprochen. Der Schlussbericht dieser Arbeitsgruppe kann bei der Sektion Politische Rechte der Bundeskanzlei bezogen werden.
3 Zusammenfassung der Ergebnisse
Der Entwurf der VEleS wurde bei den Anhörungsteilnehmerinnen und -teilnehmern grundsätzlich positiv aufgenommen. Verschiedene Kantone bemerken, dass gewisse Bestimmungen nur durch Fachleute beurteilt werden könnten und sie sich daher nicht materiell äussern.