Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 89 Seiten

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Ergebnisbericht Klima- und Energielenkungssystem

dass bei einer Rückverteilung gemäss AHV-Lohnsumme der tertiäre Sektor durch die Industrie subventioniert werde. Die einmalige oder periodische Anpassung von Steuer- und Abgabeseätzen zur Sicherung der Haushaltsneutralität wird von diesen Unternehmen abgelehnt. Die Stiftung für Konsumentenschutz, der TCS, der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband sowie der Hausverein beziehen zu diesen Fragen keine Stellung.

4.8 Rechtliche Aspekte

Im Grundlagenbericht wurden die rechtlichen Aspekte eines Lenkungssystems mit Energieabgabe erörtert, der Fragebogen selbst enthält jedoch keine explizite Frage dazu. Verschiedene Teilnehmer haben dennoch Stellung dazu genommen.

Zahlreiche Antwortende begrüssen die Schaffung einer Verfassungsgrundlage für Lenkungsabgaben: die FDK und die EnDK (und die sich anschliessenden Kantone BL, FR, JU, LU, SG, SH und SZ), die Kantone AI, TG, ZH, die FDP, die glp, das Centre Patronal, economiesuisse, SWICO, ZPK, AEE, AVES, DSV, IGEB und VSE. Eine damit verbundene doppelte Zustimmung (Volks- und Ständemehr) stärke die demokratische Legitimation des Lenkungssystems.

Für die Kantone AR und TG sowie für die FDK und die EnDK ist die verfassungsrechtliche Legitimation wesentlich. Die FDK und die EnDK erklären, dass «die

Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Lenkungsabgabe auf jeden Fall zu begrüssen ist. Die hinreichende Legitimation für den Eingriff, auch wenn er nur lenkende und aufgrund der Rückerstattung keine fiskalische Wirkung hätte, ist von grosser Bedeutung. Je umfassender die Abgabe ausgestaltet wird, desto grösser ihre Bedeutung.» Für die Wirtschaftsvertreter wie economiesuisse und IGEB besteht das Hauptargument darin, dass die Lenkungsabgaben zwar aufgrund der externen Kosten, aber nicht für das Ziel einer Steuerung des Ressourcenverbrauchs gerechtfertigt seien, da dieser in erstes Linie politisch festgelegt werden müsse. Nach Ansicht von economiesuisse müssen allfällige Lenkungsziele im Bereich der Elektrizität demokratisch legitimiert in der Verfassung verankert werden.

Die FDK und die EnDK sowie der Kanton Thurgau halten fest, dass «es zentral ist, dass die neue verfassungsrechtliche Grundlage, wie es der Entwurf vorsieht, die Sicherung der Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen garantiert». Sie unterstrei- chen die Sicherung der Haushaltsneutralität bei Mindereinnahmen. Der Übergang von der Förderung zur Lenkung habe den Effekt, dass der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kanton gemäss Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung konflikt- frei nachgelebt werden könne: «Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind vor allem die Kantone zuständig.» Diesbezüglich weist der Kanton Waadt darauf hin, dass die Kantone im Gebäudebereich eine massgebliche Rolle spielen und er in diesem Bereich eine mit dem Bund abgesprochene Politik weiterführen möchte.

Für einige Teilnehmer (FDK und EnDK, AI, TG, ZH, FDP, economiesuisse, ZPK und IGEB) sollen durch eine Verfassungsbestimmung weitere Zweckbindungen des