Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 89 Seiten

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Ergebnisbericht Klima- und Energielenkungssystem

Rückverteilung zu beachten. Auch die RKGK und die angeschlossenen Kantone (GR, UR, VS) sowie die separat Stellung nehmenden Kantone AG, AR, AI, BE,

BS, GE, GL, NE, SO, TG, TI, VD und ZH sind der Ansicht, dass die Sicherung der Haushaltsneutralität sehr wichtig ist. BS und SO merken an, dass es unverständlich sei, wieso die Energieabgabe der Mehrwertsteuerpflicht unterstehen müsse. Der Kanton Neuenburg weist darauf hin, dass der vorliegende Bericht des EFD es versäume, die Globalbeiträge im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der ES 2050 zu thematisieren. Der Kanton Appenzell-Innerrhoden gibt zu bedenken, dass die Haushaltsneutralität der nachhaltigen Energieversorgung jedoch nicht ohne gewichtige Gründe im Wege stehen dürfe.

Die grosse Mehrheit der Vertreter der Kantone und Gemeinden lehnt eine Verwendung der Einnahmen der Energieabgabe für Steuer- und Abgabensenkungen grundsätzlich ab. Falls Steuer- und Abgabensenkungen jedoch weiterverfolgt würden, würde von der FDK und der EnDK und den in dieser Frage angeschlossenen Kantonen (BL, FR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SZ, ZG) eine regelmässige periodische Anpassung der Steuer- und Abgabesätze zur Gewährung der Haushaltsneutralität vorgezogen. Damit könne die Hauhaltsneutralität der Kantone periodisch überprüft werden, was angesichts des hohen Prognoserisikos einer einmaligen Anpassung unabdingbar sei. Die RKGK sowie die Kantone AI, AR, BE, GE, GL, TI und ZH unterstützen ebenfalls die regelmässige periodische Anpassung der Steuer- und Abgabesätze anhand der Einnahmen der Energieabgabe. SAB lehnt die Vorlage grundsätzlich ab. Sollte die Vorlage trotzdem weiterverfolgt werden, komme aus Sicht des SAB nur die regelmässige periodische Anpassung zur Sicherung der Haushaltsneutralität bei der Senkung von Steuern und Abgaben in Frage.

BS, NE, SO und VD befürworten, dass der Anteil der pro Kopf bzw. entsprechend der AHV-Lohnsumme zurückverteilt wird, flexibel für Massnahmen zur Sicherung der Haushaltsneutralität verwendet werden soll. Als Hauptgründe werden die Einfachheit, die Transparenz und die grössere Flexibilität dieser Massnahme genannt. Falls für den Schwankungsausgleich eine Senkung von Steuersätzen in Betracht komme, ziehe SO dann eine periodische Anpassung vor. Bei einer periodischen Anpassung sei darauf zu achten, die Steuersätze nicht auf Gesetzesstufe anzupassen. Eine gangbare Möglichkeit sei es, den Bundesrat im Gesetz zu ermächtigen und zu verpflichten, die Steuersätze proportional in dem Umfang anzupassen, wie es die Verteilung der zur Verfügung stehenden Energieabgabe erfordere. Der Kanton Thurgau zieht eine Kombination der Massnahmen vor, da die Einnahmen aus der Energieabgabe nach Einführung nicht konstant seien und nach der Einführung tendenziell laufend abnehmen würden. Einerseits sei die Haushaltsneutralität mit der Rückverteilung pro Kopf und gemäss AHV-Lohnsumme flexibel zu gestalten.

Anderseits sei auch eine periodische Anpassung der Steuer- und Abgabesätze entsprechend der Einnahmeentwicklung der Energieabgabe notwendig. Auch der Schweizerische Städteverband und die Stadt Zürich ziehen eine Kombination vor. Sie möchten zur Sicherung der Haushaltsneutralität zum einen mit der Rückverteilung pro Kopf oder gemäss AHV-Lohnsumme flexibel allfällige Schwankungen ausglei- chen, jedoch nur bezogen auf den Teil des Abgabevolumens, der an Haushalte und Unternehmen rückverteilt wird. Zum anderen möchten sie eine regelmässige periodische Anpassung der Steuer- und Abgabesätze, jedoch nur bezogen auf den Teil