Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 89 Seiten
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Ergebnisbericht Klima- und Energielenkungssystem
Ertrags aus einer Lenkungsabgabe oder Senkungen anderer Abgaben vermieden werden. Der Verfassungsartikel sollte so formuliert werden, dass allfällige neue Zweckbindungen nicht oder nur über seine Änderung möglich seien. Nach Ansicht der FDP würde eine solche Bestimmung sicherstellen, dass die CO -Abgabe als echte
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Lenkungsabgabe belassen werde. economiesuisse spricht davon, eine allfällige künftige Zweckentfremdung der Mittel aus der Lenkungsabgabe für Förderzwecke zu vermeiden. IGEB und ZPK wollen verhindern, dass Lenkungsabgaben im Nachhinein und auf der parlamentarischen Ebene durch Teilzweckbindung ihrer Erträge für neue Subventionen wieder zu Energiesteuern mutieren würden.
Verschiedene Teilnehmer nehmen Stellung zum zweiten Absatz des Verfassungsartikelentwurfs, der den jährlichen Ertrag aus der Energie- und Klimaabgabe auf höchstens 6 Milliarden Franken begrenzen will. Für die Grünliberalen sollen an Stelle eines Maximalbetrags die anzustrebenden Ziele für den Energieverbrauch und den Treibhausgasausstoss festgehalten werden. Zudem sollen die Sätze für die Energie- und Klimaabgabe an das Angebot und die Nachfrage auf den betroffenen Energiemärkten angepasst werden können. Nach Ansicht der Schweizerischen Energie-Stiftung müsste diese Obergrenze deutlich angehoben werden, da sie keine verursachergerechte Überwälzung der externen Klimakosten ermögliche. Der Verkehrs-Club der Schweiz befürwortet eine von der Zielerreichung abhängige Anpassung dieser Obergrenze.
Die glp und AEE möchten, jede auf ihre Weise, dass die Förderung der erneuerbaren Energien in der Verfassungsbestimmung verankert wird. Die glp will dazu eine vollumfängliche oder teilweise Befreiung der erneuerbaren Energieträger von der Belastung durch die Energiesteuer festhalten. Die AEE verlangt, dass auf Verfassungsstufe Bestimmungen verankert werden, die gewährleisten, dass die Sicherheit der Investitionen in erneuerbare Energien auf kurze und lange Sicht erhalten bleibt. Über eine Verfassungsbestimmung müsse sichergestellt werden, dass die Lenkungsabgabe die erneuerbaren Energien stärke und nicht deren Nutzung beeinträchtige.
Bestimmte Teilnehmer wünschen eine breitere Verfassungsgrundlage als sie im Grundlagenbericht vorgeschlagen wird. Die Schweizerische Energie-Stiftung, Öbu und der WWF sind der Ansicht, dass keine Verfassungsänderung notwendig sei,
wenn die Lenkungsabgaben auf Brennstoffen, Treibstoffen und Strom moderat seien und an Wirtschaft und Bevölkerung rückverteilt würden. Falls eine neue Verfassungsnorm geschaffen werde, solle diese einen wesentlich breiteren Fokus haben und generell Umweltressourcen umfassen. Greenpeace und Pro Natura schliessen sich der Position des WWF an. Der VCS fordert, dass der vorgeschlagene Verfassungstext nach wenigen Jahren so revidiert werde, dass alle Arten von Umweltbelastungen des Verkehrs von Lenkungsabgaben erfasst würden. Damit könne das Steuersystem so ausgestaltet werden, dass sich der gesamte Ressourcenverbrauch an der Nachhaltigkeitsdefinition der Bundesverfassung orientiere.
Der ASTAG, strasseschweiz und der TCS weisen jegliche Lenkungsabgabe zurück. Sollte dennoch die Verankerung eines einschlägigen Verfassungsartikels weiterverfolgt werden, sei auf den Einbezug des Bereichs Strassenverkehr (Verweise auf Artikel 85 und 86 in Absatz 1 des Entwurfs) und die Möglichkeit der Treibstoffbesteuerung zu verzichten.