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Vernehmlassung 2014/105: Verordnungen zu einer Änderung des Strassentransportunternehmens- und des Verkehrsstrafrechts · 4 Seiten
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Verordnung 744.103 über die Zulassung als Strassentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr (STUV)
Änderung vom ...
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 1. November 20001 über die Zulassung als Strassentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr wird wie folgt geändert:
Ingress
gestützt auf die Artikel 6 Absatz 2, 7 Absatz 2, 9a Absatz 5, 11 Absatz 4 und 13 des Bundesgesetzes vom 20. März 20092 über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG) sowie in Ausführung von Artikel 5 des Abkommens vom 21. Juni 19993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (Landverkehrsabkommen),
Art. 1 Abs. 2 Einleitungssatz
2Zulassungsbewilligungen nach Absatz 1 werden erteilt an Unternehmen mit tatsächlichem und dauerhaftem Sitz in der Schweiz, die:
Art. 2 Nachweis der Zuverlässigkeit
1Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ein Auszug aus dem Strafregister des Verkehrsleiters oder der Verkehrsleiterin vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
1SR 744.103