Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/116: Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten (Druckgeräteverordnung) · 6 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht
nisch versendet werden können. Grundsätzlich kann der Kontakt mit den Behörden per E-Mail, per Telefon oder per Post erfolgen.
3 Schlussfolgerung
Das SECO hat die eingegangenen Bemerkungen zur Kenntnis genommen und geprüft. Aus den oben angeführten Gründen ist jedoch keine Anpassung des Entwurfs notwendig. Die aufgeworfenen Punkte können durch die Erklärungen und Erläuterungen des SECO beigelegt werden. Das SECO wird den vorliegenden Ergebnisbericht den interessierten Kreisen zustellen.
4 Anhang
Liste der Anhörungsteilnehmenden
Kantonale Behörden
Staatskanzlei des Kantons Zürich ZH
Staatskanzlei des Kantons Luzern LU
Standeskanzlei des Kantons Uri UR
Staatskanzlei des Kantons Obwalden OW
Staatskanzlei des Kantons Nidwalden NW
Regierungskanzlei des Kantons Glarus GL
Staatskanzlei des Kantons Zug ZG
Staatskanzlei des Kantons Solothurn SO
Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft BL
Ratskanzlei des Kantons Appenzell Innerrhoden AI
Standeskanzlei des Kantons Graubünden GR
Staatskanzlei des Kantons Aargau AG
Staatskanzlei des Kantons Thurgau TG
541.2/2013/00275 \ COO.2101.104.4.1374654 5/6