Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/116: Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten (Druckgeräteverordnung) · 6 Seiten

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nisch versendet werden können. Grundsätzlich kann der Kontakt mit den Behörden per E-Mail, per Telefon oder per Post erfolgen.

3 Schlussfolgerung

Das SECO hat die eingegangenen Bemerkungen zur Kenntnis genommen und geprüft. Aus den oben angeführten Gründen ist jedoch keine Anpassung des Entwurfs notwendig. Die aufgeworfenen Punkte können durch die Erklärungen und Erläuterungen des SECO beigelegt werden. Das SECO wird den vorliegenden Ergebnisbericht den interessierten Kreisen zustellen.

4 Anhang

Liste der Anhörungsteilnehmenden

Kantonale Behörden

Staatskanzlei des Kantons Zürich ZH

Staatskanzlei des Kantons Luzern LU

Standeskanzlei des Kantons Uri UR

Staatskanzlei des Kantons Obwalden OW

Staatskanzlei des Kantons Nidwalden NW

Regierungskanzlei des Kantons Glarus GL

Staatskanzlei des Kantons Zug ZG

Staatskanzlei des Kantons Solothurn SO

Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft BL

Ratskanzlei des Kantons Appenzell Innerrhoden AI

Standeskanzlei des Kantons Graubünden GR

Staatskanzlei des Kantons Aargau AG

Staatskanzlei des Kantons Thurgau TG

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