Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
mit der NFA erfolgten Wegfall der so genannten Finanzkraftzuschläge zu den Bundesbeiträgen herrühren.7 Letztlich führte dieser Wegfall indessen nicht zu einer Schlechterstellung der ressourcenschwachen Kantone, denn das Äquivalent der wegfallenden Finanzkraftzuschläge ist seit 2008 im Beitrag des Bundes an den Ressourcenausgleich enthalten und leistet damit auch einen Beitrag an die Finanzierung der Mindestausstattung von 85%.8 Kommt hinzu, dass sich die Ressourcenausgleichszahlungen (und damit auch die Mindestausstattung) seit 2008 fast doppelt so dynamisch entwickelt haben wie die Ausgaben der vier ressourcen- schwachen Kantone bzw. gut 1 ½ mal stärker als die Ausgaben aller Kantone.
Es erstaunt deshalb nicht, dass für die vier ressourcenschwächsten Kantone trotz relativ höherer Ausgabenlast keine «Finanzierungslücke» entstanden ist, sondern per Saldo gar eine leichte Besserstellung.
Tabelle 5.08Tabelle 5.08 MindestausstattungMindestausstattung (85%) im Verhältnis zu den Pro-Kopf-Ausgaben (85% des SSE alle Kantone) im Verhältnis zu den
der Kantone und ihrer Gemeinden nach Abzug der Bundesbeiträge,
Pro-Kopf-Ausgaben der Kantone und ihrer Gemeinden nach Abzug der in CHF; 2008-2010
Bundesbeiträge, in CHF; 2008–2011
2008 2009 20102011
Ausgaben alle Kantone, nach
12'095 12'187 12'347 12'987 Abzug der Bundesbeiträge
2008 = 100 100.0 100.8 102.1 107.4
Ausgaben 4 ressourcen-
schwächste Kantone, nach 11'541 11'643 11'825 12'179 Abzug der Bundesbeiträge *
2008 = 100 100.0 100.9 102.5 105.5
Mindestausstattung (85% des
6'365 6'446 6'648 6'945 SSE aller Kte.)
2008 = 100 100.0 101.3 104.4 109.1 Mindestausstattung im Verhält-
nis zu den Ausgaben nach
Abzug der Bundesbeiträge:
- bei allen Kantonen 53% 53% 54% 53%
- bei den 4 ressourcen- 55% 55% 56% 57% schwächsten Kantonen
* gewogenes Mittel (Kantone UR, JU, VS, FR)
Die Tabelle 5.08 enthält nur Daten für die Jahre 2008 bis 2011, weil für die Jahre vor 2008 der für die Berechnung der Mindestausstattung notwendige standardisierte Steuerertrag der Kantone nicht in vergleichbarer Art verfügbar ist.
Der Wert in Franken für die Mindestausstattung ist im Verhältnis zu den Ausgaben seit Ein- führung der NFA praktisch konstant geblieben; dies namentlich im Verhältnis zu den Ausgaben aller Kantone. Auch in diesem Licht kann der ganz leichte Anstieg der Mindestausstattung im
7 Vor Einführung der NFA, belief sich die Summe aller Finanzkraftzuschläge zu Gunsten aller ressourcenschwachen Kantone auf ca. 860 Millionen (Quelle: Finanzausgleichsbilanz 2007 der EFV).
8 Zusätzlich ermöglichte der mit dem Übergang zur NFA verbundene Härteausgleich, dass im Vergleich zum früheren Regime kein ressourcenschwacher Kanton schlechter gestellt wurde.