Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Aufschluss über die Notwendigkeit allfälliger weiterer Aufgabenentflechtungen könnte auch ein auf Sommer 2014 zu erwartender Bericht in Erfüllung eines Postulats Stadler Markus (12.3412) geben. Der Bericht wird aufzeigen, in welchen Bundesgesetzen seit der Volksab- stimmung über die Verfassungsgrundsätze der NFA wesentlich von den Aufgabenzuweisungsprinzipien zwischen Bund und Kantonen (Subsidiaritäts- und Äquivalenzprinzip) und anderen Organisationsprinzipien der Verfassung wie dem Prinzip des Vollzugsföderalismus abgewichen wird.

Fazit zur Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung:

Entflechtungsziele:

In den untersuchten finanziell bedeutenden Aufgabengebieten konnten die mit der Auf- gaben- und Finanzierungsentflechtung verfolgten Ziele aus Sicht des Bundesrates und der Kantonsregierungen weitgehend erreicht werden.

Bei den Nationalstrassen erlaubt die Konzentration aller Entscheidkompetenzen beim Bund,

– die Leistungsplanung aufgrund systematischer schweizweiter Bestandes- und

Bedarfsanalysen zu optimieren;

– Ausbau- und Unterhaltsprojekte auf das funktional Notwendige und rechtlich Vorgegebe-

ne zu beschränken;

– den Betrieb der Nationalstrassen mit der Schaffung von elf Gebietseinheiten zu optimie-

ren;

– durch Wahrnehmung der neuen Bestellerfunktion ausschliesslich durch den Bund und kon-

sequent nach dem Wettbewerbsprinzip weiteres Kostensenkungspotenzial zu generieren.

Nach Meinung der Kantone konnte das Problem der erschwerten Prioritätensetzung im früheren Regime durch die Zentralisierung allerdings nicht beseitigt werden. Auch seien da und dort Koordinationsprobleme zwischen dem Autobahn- und dem kantonalen Strassennetz aufgetreten und Synergien innerhalb des Kantons weggefallen.

Der Wegfall der Kantonsbeiträge an die AHV und die IV bot keinerlei Umsetzungspro- bleme; im früheren Regime hatten die Kantone – ohne Mitentscheidung – einzig einen Finanzierungsbeitrag zu leisten.

Mit der «Kantonalisierung» der Behinderteninstitutionen konnten flexible neue Lösungen in der Qualitätssicherung, der Bedarfserhebung, der Angebotsplanung und der Finanzierung generiert werden. Eine verstärkte interkantonale Zusammenarbeit namentlich im Rahmen der IVSE ermöglicht anspruchsgerechte Angebote, schafft Synergien und bildet sinnvolle Korrek- tive. Neu werden anstelle der bisherigen nachschüssigen Defizitdeckung mehrheitlich Vollkos- tenpauschalen aufgrund von Leistungsvereinbarungen ausbezahlt, was auch die inner- und interkantonale Vergleichbarkeit und Transparenz von Leistungen und deren Kosten erhöht.

Generell ist positiv zu vermerken, dass die Behindertenorganisationen, die eine Kantonalisie- rung der Behinderteninstitutionen im Vorfeld der Volksabstimmung zur NFA vehement bekämpft hatten, gegenüber dem neuen Regime keinerlei Kritik vorgebracht haben.