Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 146Fedlex · Erläuternder Bericht
Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
6.2 Die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen
Im Rahmen der Erarbeitung des vorliegenden Wirksamkeitsberichts hat die Eidg. Finanzverwaltung einen detaillierteren Bericht zum Stand der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen verfasst (EFV 2013d). Dieser bildete die Grundlage für die nachfolgenden Aus- führungen.
6.2.1 Das Instrument «Programmvereinbarung» im Rahmen des Gesamtpakets NFA
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und
Kantonen (NFA) beinhaltete zwei Hauptpfeiler: ein Massnahmenbündel, das sich auf die Aufgabenteilung im Bundesstaat bezog, und ein solches, das den Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen sowie unter den Kantonen betraf. Die Programmvereinbarungen sind Bestandteil des ersten Pfeilers, der Neugestaltung der bundesstaatlichen Aufgabenerfüllung. Ein prioritäres Ziel dieses Reformpfeilers war die Entflechtung des stark ausgepräg-
ten Aufgabenverbundes zwischen Bund und Kantonen. Bei Aufgaben, welche mit der
NFA nicht entflochten werden konnten, visierte die NFA neue Zusammenarbeits- und
Finanzierungsformen zwischen Bund und Kantonen an.1
Die Projektorganisation NFA prägte für einen Teil dieser Aufgaben den Begriff «Verbund- aufgaben», wenngleich es sich aus staatsrechtlicher Optik um Bundesaufgaben handelt. Im Unterschied zu entflochtenen Bundesaufgaben und zu Bundesaufgaben, welche die Kantone auf eigene Kosten vollziehen, sind hier Bund und Kantone für die Aufgabenfinanzierung ge- meinsam verantwortlich. An Neuerungen bei den Verbundaufgaben sah die NFA im Wesentlichen vor:
– Die jeweiligen Rollen von Bund und Kantonen sollten bei den Verbundaufgaben geklärt
werden.
– Dabei sollte der Bund für die strategische Führung zuständig sein, während den Kantonen
möglichst grosse Gestaltungsfreiheit in den operativen Belangen, der Art und Weise, wie die vereinbarten Wirkungs- und Leistungsziele zu erreichen sind, eingeräumt werden sollte.
– «Strategische Führung» impliziert eine vermehrte Gesamtschau und eine landesweite
Steuerung der Aufgabe.
– Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sollte in verstärkter Partnerschaft ver-
mehrt ziel- und wirkungsorientiert erfolgen.
– Bisherige Fehlanreize bei der Aufgabenfinanzierung sollten ausgemerzt werden.
– Insgesamt sollten die Regelungsdichte vermindert, administrative Vereinfachungen erzielt
und Kosten eingespart werden.
1 Vertiefte Ausführungen über die wesentlichen Inhalte der neuen Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen finden sich – in der ersten NFA-Botschaft (BBl 2002 2291), http://www.admin.ch/ch/d/ff/2002/2291.pdf, insbesondere auf den Seiten 2344 ff.; – in der zweiten NFA-Botschaft (BBl 2005 6029), http://www.admin.ch/ch/d/ff/2005/6029.pdf, insbesondere auf den Seiten 6297 f.