Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

(Noch) nicht erfüllt haben sich bisher die Erwartungen hinsichtlich Einsparungen beim admi- nistrativen Aufwand.

Der «Kantonalisierung» der Sonderschulung kam namentlich zugute, dass die Schulhoheit bei den Kantonen liegt, womit neu – und dies als grösstes Verdienst – ein integraler Ansatz verfolgt werden kann: Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf sollen - sofern sinnvoll und möglich – in einer Regelschule beschult werden. Auch bei der Sonderschulung konnte durch die Kantonalisierung die interkantonale Zusammenarbeit intensiviert werden; dies über das Sonderpädagogik-Konkordat. Diese Zusammenarbeit trägt zur Sicherung der Angebotsqua- lität sowie zur Harmonisierung und Vergleichbarkeit der kantonalen Systeme bei.

Auch bei der Sonderschulung haben sich die Erwartungen hinsichtlich Einsparungen beim administrativen Aufwand bisher (noch) nicht erfüllt.

Generell hält eine Mehrheit der Kantonsregierungen fest, dass sich trotz unterschiedlicher Beurteilung in einzelnen Aufgabengebieten die Aufgabenentflechtung insgesamt bewährt oder eher bewährt.

Effizienzgewinne:

Durch die Aufgabenentflechtung realisierte Effizienzgewinne konnten nur für den Bereich der Nationalstrassen beziffert werden. Für das Jahr 2010 wurden sie durch das ASTRA auf insgesamt zwischen 140 und 230 Millionen geschätzt. Den gewichtigsten Teil der

Kosteneinsparungen führt das Amt auf die Beschränkung auf das für die Funktionalität der Nationalstrassen Notwendige zurück.

Für die Bereiche Behinderteninstitutionen und Sonderschulung war eine Quantifizierung all- fälliger Effizienzgewinne durch die Aufgabenentflechtung nicht möglich. Gründe waren die verfassungsmässig verordnete Weiterführung der früheren Leistungen der IV zugunsten der Behinderteninstitutionen während einer Übergangszeit von mindestens drei Jahren seit In- krafttreten der NFA, die Schwierigkeit, Outputs zu definieren und deren Quantität zu messen sowie die zum Zeitpunkt der Untersuchung noch ungenügende Qualität der Daten zu den Kosten der Leistungserstellung.

Ausgabendynamik:

Untersucht wurde die Ausgabendynamik bei 10 finanziell gewichtigen Aufgabengebieten mit grossen Lastenverschiebungen zwischen Bund und Kantonen und vice versa bei Einführung der NFA. Es können folgende Schlussfolgerungen gezogen werden:

– Insgesamt präsentieren sich die Ausgabendynamiken für den Bund und Kantone weitge-

hend ausgeglichen.

– Die Ausgaben jener Aufgaben, bei denen mit dem Übergang zur NFA der Bund belastet

wurde, sind nach Einführung der NFA stärker gewachsen als vor Inkrafttreten der NFA, während es sich bei den Aufgaben, die zu einer Belastung der Kantone führten, gerade umgekehrt verhält.