Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Seit dem Jahr 2008 sind die grössten Unterschiede bei der Ausgabendynamik zwischen dem Bund und den Kantonen mit ihren Gemeinden bei den Prämienverbilligungen festzustellen (Kantone und Gemeinden mit durchschnittlicher jährlicher Wachstumsrate von 9,4 %, Bund 5,9 %). Über alle untersuchten Aufgaben gesehen liegen die durchschnittlichen Wachstums- raten mit 5,1 Prozent (Kantone und Gemeinden) bzw. 4,7 Prozent (Bund) jedoch relativ nahe beieinander.
Zum Vergleich: Einnahmenseitig wies der den Kantonen seit dem Jahr 2008 ent
gangene Anteil an der direkten Bundessteuer von 13 Prozent bis 2011 eine leicht
unterdurchschnittliche jährliche Wachstumsrate von im Mittel 2,4 Prozent auf. Der
Ressourcenausgleich dagegen verzeichnete in der gleichen Periode überdurchschnittliche Zunahmen: beim vertikalen Ressourcenausgleich betrug das durchschnittliche jährliche Wachstum 5,3 Prozent, beim horizontalen Ressourcenausgleich 6,8 Prozent.
6.1.3 Aufgabenentflechtungen in der Zukunft
Es stellt sich die Frage, inwieweit in der Zukunft weitere Aufgabenentflechtungen ins Auge zu fassen sind.
Im Rahmen der bei ihnen durchgeführten Umfrage haben zwar ein paar Kantone einzelne Aufgabengebiete genannt, die zusätzlich entflochten werden könnten. Dazu präzisierte die KdK jedoch, dass es sich jeweils um isolierte Vorschläge einzelner Kantone handelt, dass somit keiner dieser Vorschläge von mehreren Kantonen unterstützt wurde. Zudem sei verschiedentlich darauf hingewiesen worden, zuerst seien die bisherigen Aufgabenentflechtungen vollständig umzusetzen und deren finanzielle Auswirkungen zu analysieren. Ferner müssten bei den bereits entflochtenen Aufgabengebieten die ursprünglichen Zielsetzungen der Aufgabenentflechtung auch wirklich realisiert sein.
Diese Meinung vertritt auch der Bundesrat. Mit der NFA wurden eine umfassende Analyse der Zuordnung der Verbundaufgaben vorgenommen und auf das Einführungsjahr 2008 auch eine beachtliche Anzahl Entflechtungen realisiert. In der ersten Projektphase hatte die Projektorganisation 21 Aufgabenentflechtungen vorgeschlagen; bei teilweise grossen politischen Widerständen konnten schliesslich deren 17 realisiert werden. Begünstigt wurde diese Realisierung durch die Aussicht auf einen deutlich verstärkten und effektiveren Finanzausgleich; der Finanzausgleich war wichtiger Bestandteil des Gesamtpakets NFA.
Die Überprüfung der Zuständigkeiten von Bund und Kantonen stellt indessen eine Dauerauf- gabe dar; dies namentlich aufgrund der im Rahmen NFA in Kraft getretenen Verfassungs- artikel 5a (Subsidiarität) und 43a (Grundsätze für die Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben). Für eine Prüfung allfälliger weiterer Aufgabenentflechtungen muss jedoch eine aus einer Gesamtoptik gegebene sachliche Notwendigkeit9 und ein Einvernehmen zwischen Bund und Kantonen bestehen. Zudem wäre bei der Umsetzung eines allfälligen zweiten NFA-Pakets das Prinzip der Haushaltsneutralität gebührend zu beachten. Der Bundesrat wird die Bereitschaft und Bedürfnisse der Kantone im Rahmen der Vernehmlassung zum vorliegenden Bericht ausloten, wie er dies bereits im Bericht zur Legislaturplanung 2011–2015 in Aussicht gestellt hat.10
9 Beispielsweise könnten sich in der Gesundheitspolitik aus gesamtwirtschaftlicher Sicht längerfristig gewisse Zentralisierungen von Aufgaben aufdrängen.
10 http://www.admin.ch/ch/d/ff/2012/481.pdf, S. 537. Dort ist Folgendes festgehalten: «... In diesen Kontext gehört auch die Bewahrung und Weiterentwicklung der Errungenschaften der NFA. Zu diesem Zweck will der Bundesrat zusammen mit den Kantonen die Notwendigkeit und Möglichkeit weiterer Aufgabenentflechtungen ausloten.»