Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
9 Massnahmen für den
Finanzausgleich 2016–2019
9.1 Beiträge für den Ressourcen- und Lastenausgleich 2016-2019
Gemäss Artikel 5 FiLaG legt die Bundesversammlung mit einem dem fakultativen Referendum unterstehenden Bundesbeschluss jeweils für vier Jahre den Grundbeitrag der ressour- censtarken Kantone und denjenigen des Bundes fest. Sie berücksichtigt dabei die Ergebnisse des Wirksamkeitsberichts. Des Weiteren ist die in der Bundesverfassung verankerte Bandbreite zwischen dem horizontalen und vertikalen Ressourcenausgleich zu respektieren sowie der anzustrebenden Zielgrösse der finanziellen Leistungsfähigkeit der ressourcenschwachen Kantone (85 Indexpunkte) Rechnung zu tragen. Es stellt sich deshalb die Frage, welche Mass- nahmen diesbezüglich aufgrund der in diesem Bericht durchgeführten Wirksamkeitsanalysen empfohlen werden können. Die Resultate der Untersuchungen können wie folgt zusammen- gefasst werden:
– Volatilität der Beiträge des Ressourcenausgleichs: Die Entwicklung der Volatilität weist
2008 bis 2014 keine klare Tendenz auf. Die Schwankungen der Ausgleichszahlungen können für die Kantone nach wie vor als tragbar erachtet werden.
– Stärkung der kantonalen Finanzautonomie: Der Anteil der zweckfreien Mittel am Gesamt-
betrag der Bundestransfers an die Kantone wurde mit der NFA merklich erhöht und hat sich seither nur unwesentlich verändert. Die Finanzautonomie wird daher mit der NFA per se nachhaltig gestärkt. Allerdings wird der Handlungsspielraum der Kantone durch die Ent- scheide auf Bundesebene mitbestimmt.
– Verringerung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuer
belastung: Die Unterschiede im Ressourcenpotenzial haben in der zweiten Vierjahres- periode abgenommen. Sie werden allerdings stark von der Konjunktur beeinflusst. In einer Boomphase nehmen die Disparitäten zwischen den Kantonen zu und in einer
Krise reduzieren sie sich. Aufgrund der relativ kurzen Zeitspanne und des Einflusses der Finanz- und Wirtschaftskrise lässt sich (noch) keine eindeutige Aussage über die Wirkung der NFA machen. Die Disparitäten in der Gesamtsteuerbelastung gemessen am Steuer- ausschöpfungsindex haben seit 2008 kontinuierlich zugenommen. Wird die Entwicklung der Steuersätze betrachtet, so haben die ressourcenschwachen Kantone vor allem beim mobilen Substrat ihre Sätze seit 2008 merklich gesenkt. Insgesamt zeigt sich bei den Steuersätzen, dass deren Streuung im Zeitraum 2008 bis 2011 gegenüber 2004 bis 2007 zugenommen hat.
– Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Verhält
nis: Die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und der Kantone ist sowohl bei den Unternehmenssteuern als auch bei den Einkommensteuern nach wie vor hoch. Das Ziel, national und international wettbewerbsfähige Steuersätze zu erhalten, wurde somit erfüllt. Auch hier ist jedoch keine eindeutige Aussage zur Kausalität der NFA möglich.
– Gewährleistung einer minimalen Ausstattung mit finanziellen Ressourcen: Die gemäss
FiLaG anzustrebende minimale Pro-Kopf-Ausstattung mit Eigenmitteln von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts wurde in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils von
sämtlichen Kantonen erreicht. Der ressourcenschwächste Kanton Uri erreichte nach Res- sourcenausgleich 2012 85,3 , 2013 86,1 und 2014 87,0 Prozent. Wegen der Abnahme der Disparitäten hätte das Mindestausstattungsziel mit einer deutlich geringeren Dotation erreicht werden können. Da sich die Dotation innerhalb einer Vierjahresperiode nur teil- weise an veränderte Disparitäten anpasst, wurde das Ziel deutlich übertroffen.