Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
– Lastenausgleich: Die unterschiedliche Abgeltung der Sonderlasten, wie sie bereits im Rah-
men des ersten Wirksamkeitsberichts aufgezeigt wurde, hat sich bestätigt. Insbesondere bei den Sonderlasten der Kernstädte hat sich der Deckungsgrad noch weiter reduziert.
Massnahme: Anpassung der Dotation des Ressourcenausgleichs
Aufgrund der vorliegenden Wirkungsanalyse schlägt der Bundesrat eine Kürzung der Dotation des Ressourcenausgleichs vor.
Es hat sich gezeigt, dass der Ressourcenausgleich die angestrebten Ziele in der zweiten Vier- jahresperiode erreicht, bzw. bezüglich des Mindestausstattungsziels mehr als erreicht hat.
Über die gesamte erste Vierjahresperiode kam es zu einer Unterdotierung von durchschnitt- lich gut 34 Millionen oder 1,0 Prozent pro Jahr. Aufgrund dieser relativ guten Zielerreichung, sahen sich Bundesrat und Parlament nicht veranlasst, die Dotation für die zweite Periode anzupassen. Für die dritte Vierjahresperiode kommt der Bundesrat nun aber zum Schluss,
dass die Grundbeiträge des horizontalen und vertikalen Ressourcenausgleich nach unten anzupassen sind, da die Ausstattung in den ersten drei Jahren der zweiten Vierjahresperiode mit einer Überdotierung von durchschnittlich 7,6 Prozent deutlich zu hoch war.
Bei der Festlegung des Umfangs dieser Reduktion gilt es indessen zu berücksichtigen, dass
– wie die Analyse gezeigt hat – die Entwicklung der Disparitäten und damit auch die Errei- chung des Mindestausstattungsziels von der Konjunktur mitbeeinflusst wird und damit bis zu einem gewissen Grad zyklisch sein dürfte. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass in der dritten NFA-Periode (mit den Bemessungsjahren nach der Finanz- und Wirtschaftskrise) die Disparitäten wieder zunehmen und sich die Übererreichung des Mindestausstattungsziels wieder reduziert. Ob bzw. in welchem Umfang eine solche automatische Korrektur erfolgt, lässt sich nicht vorhersagen, zumal ein Konnex zwischen Konjunktur und Ressourcenpotenzial zwar nachweislich gegeben, jedoch als Basis für eine solide Prognose zu wenig ausgeprägt ist. Allerdings verläuft nach heutiger Einschätzung der Konjunkturexperten die Erholung der Schweizer Wirtschaft (insbesondere wegen fehlender Dynamik in der Exportwirtschaft) noch immer zaghaft, so dass eine Boom-Phase ähnlich wie in den Jahren 2005 bis 2007 – und da- mit ein Anstieg der Disparitäten wie im Referenzjahr 2011 – auch in den Bemessungsjahren der dritten Vierjahresperiode (d.h. in den Jahren 2010-2015) nicht wahrscheinlich ist.
Mangels quantitativer Grundlagen für eine Prognose schlägt der Bundesrat stattdessen ein vergangenheitsorientiertes Vorgehen vor: Das Ausmass der Anpassung der Dotation des Ressourcenausgleichs für die dritte Vierjahresperiode soll sich an den Finanzausgleichszahlen der gesamten zweiten Vierjahresperiode (Referenzjahre 2012-2015) orientieren. Anhand die- ser Daten wird für jedes Jahr die Dotation berechnet, mit welcher der ressourcenschwächste Kanton nach Ausgleich einen Index SSE von genau 85,0 Punkten erreicht hätte. Die durchschnittliche Differenz zwischen den effektiven Ausgleichszahlungen und den so berechneten Beträgen entspricht dem Anpassungsbetrag. Der Grundbeitrag für die dritte Vierjahresperiode bestimmt sich nun aufgrund der ordentlichen Fortschreibung der effektiven Dotation 2015 abzüglich des Anpassungsbetrages.
Auf Basis der Finanzausgleichszahlen 2012–2014 hätte das Gesamtvolumen des Ressourcen- ausgleichs so um knapp 279 Millionen reduziert werden können (VRA 166 Mio. und HRA 113 Mio.). Der effektive Betrag lässt sich jedoch erst nach Vorliegen der Finanzausgleichszahlen für das Jahr 2015 berechnen. Bei diesem Vorgehen handelt es sich nicht um eine ex-post-Kor- rektur des Volumens des Ressourcenausgleichs, sondern um eine Neujustierung der Dotation