Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
9.3 Belastungsobergrenze für die ressourcenstarken Kantone
Laut Artikel 46 Absatz 1 FiLaV erörtert der Wirksamkeitsbericht die Notwendigkeit bzw.
Zweckmässigkeit einer Belastungsobergrenze der ressourcenstarken Kantone im horizontalen
Ressourcenausgleich. Im ersten Wirksamkeitsbericht kam der Bundesrat zum Schluss, dass
für die Vierjahresperiode 2012 bis 2015 auf eine Belastungsobergrenze zu verzichten sei. In
diesem Abschnitt soll untersucht werden, wie sich die Belastung der ressourcenstarken Kan-
tone entwickelt und ob sich die Situation seit dem ersten Wirksamkeitsberichts massgeblich
verändert hat.
9.3.1 Entwicklung der Einzahlungen
Insbesondere die beiden ressourcenstärksten Kantone Zug und Schwyz weisen immer wieder
darauf hin, dass die Höhe ihrer Einzahlungen seit 2008 stark zugenommen hat und inzwi-
schen zu einer ernsthaften finanziellen Belastung für die Kantone geworden ist. In Abbildung
9.06 sind die Pro-Kopf-Einzahlungen derjenigen sieben Kantone abgebildet, welche seit 2008
immer ressourcenstark waren. Die starken Zunahmen bei den Kantonen Zug und Schwyz in
den Jahren 2008–2013 sind in dieser Darstellung gut erkennbar. Sie sind nicht nur auf die zu-
nehmende Ressourcenstärke der beiden Kantone zurückzuführen, sondern wegen der relati-
ven Abhängigkeit der Ausgleichszahlungen auch auf den Rückgang des Ressourcenindex von
Zürich. Dieser Effekt wird von den betroffenen Kantonen als «Solidarhaftung» bezeichnet, da
der Rückgang des Ressourcenpotenzials in einem ressourcenstarken Kanton zu Mehrbelastun-
gen bei den übrigen ressourcenstarken Kantonen führt.
Abbildung 9.06 Pro-Kopf-Einzahlungen ausgewählter ressourcenstarker Kantone in den
Abbildung 9.06 Entwicklung der EinzahlungenRessourcenausgleich, 2008–2014
3'000
2'500 ZG
2'000
1'500
1'000 SZ
GE BS 500 NW ZH VD 0
2008 2009 2010 2011 2012 20132014
Die durchschnittlichen jährlichen Veränderungsraten der Einzahlungen pro Kopf über den
gesamten Zeitraum sind recht unterschiedlich. Beim Kanton Zürich nahmen die Einzahlun-
gen ab (-4 %). Die Zahlungen des Kantons Genf wuchsen um 1 Prozent und diejenigen des
Kantons Nidwalden um 4 Prozent. Noch stärker steigen diese in den Kantonen Zug und
Basel-Stadt (7 bzw. 6 %). Die grösste Zunahme verzeichnete der Kanton Schwyz (20 %).
Beim Kanton Waadt führten Sonderfaktoren (Fehler bei den massgebenden Gewinnen der
juristischen Personen) zu stark schwankenden Pro-Kopf-Zahlungen, sodass die durchschnitt-