Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

liche jährliche Veränderungsrate wenig aussagekräftig ist. In Kantonen mit einem starken Wachstum sollte die Entwicklung der Einzahlungen etwa im Gleichschritt mit der Entwicklung des Ressourcenpotenzials verlaufen. Ob dies so ist, soll im folgenden Abschnitt untersucht werden.

9.3.2 Der Zusammenhang zwischen Ressourcenpotenzial und Ausgleichszahlungen

Die Dotation des horizontalen Ressourcenausgleichs wird alle vier Jahre von der Bundes- versammlung festgelegt. In den Zwischenjahren wird sie gemäss Artikel 5 Absatz 2 FiLaG vom Bundesrat aufgrund der Entwicklung des Ressourcenpotenzials der ressourcenstarken Kantone fortgeschrieben. Das bedeutet, dass die gesamten Ausgleichszahlungen parallel zum gesamten Ressourcenpotenzial der ressourcenstarken Kantone wachsen. Bis zum Jahr 2010 betrugen die Einzahlungen etwa 1,19 Prozent des Ressourcenpotenzials. Dieser Anteil stieg 2011 um 0,18 Prozentpunkte an, weil der Kanton Basel-Landschaft ressourcenschwach wurde und sich nicht mehr an den Einzahlungen beteiligte. 2012 wurde dieser Kanton wieder ressourcenstark und die Einzahlung sank wiederum auf 1,19 Prozent des Ressourcen- potenzials. Im Jahr 2014 sind zwei zusätzliche Kantone ressourcenstark und deshalb geht der Wert auf 1,09 Prozent zurück.

Für die Berechnung der Einzahlungen eines Kantons ist jedoch nicht das gesamte Ressourcen- potenzial massgebend, da gemäss Artikel 5 Absatz 3 FiLaG die ressourcenstarken Kantone einen einheitlichen Prozentsatz ihres Überschuss-Ressourcenpotenzials in den Finanzausgleich einzahlen müssen. In der Abbildung 9.07 wird dies illustriert.

Abb. 9.07 Abbildung 9.07Berechnung der Einzahlung Berechnung der Einzahlung

RA Überschuss

Ressourcen-

potenzial pro

Einwohner

Ressourcen-

potenzial pro

Einwohner

Durch- Durchschnittliches schnittliches Ressourcen- Ressourcenpotenzial potenzial pro pro Einwohner Einwohner

1 23

Die erste Säule stellt das Ressourcenpotenzial pro Einwohner eines ressourcenstarken Kan- tons dar. Von diesem Ressourcenpotenzial wird der schweizerische Durchschnitt abgezogen (Säule 2). Auf dem verbleibenden Rest, dem sogenannten Überschuss-Ressourcenpotenzial pro Einwohner, muss der Kanton einen für alle Kantone einheitlichen Prozentsatz in den Res- sourcenausgleich einzahlen (Säule 3). Die Höhe dieses Prozentsatzes wird so gewählt, dass die Summe der Einzahlungen der horizontalen Dotation des Ressourcenausgleichs entspricht. Dieser Prozentsatz variiert daher von Jahr zu Jahr.