Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Relevant ist insbesondere die Betrachtung mit dem Referenzjahr, da hier das Jahr in
welchem die Zahlungen anfallen mit dem Jahr des BIP übereinstimmen. Der Anteil der Ausgleichszahlungen stieg von 0,72 Prozent im Jahr 2008 auf 0,8 Prozent des BIP im Jahr 2011. Seither ist der Anteil wieder leicht gesunken.
Fazit
Eine Belastungsobergrenze für ressourcenstarke Kantone wäre ein erheblicher Eingriff in das heutige System und würde die Zielerreichung des Finanzausgleichs gefährden. Zwar stiegen die Beitragszahlungen seit 2008 in den meisten Jahren an, dies aber nur, weil sich die Ressourcenpotenziale entsprechend verbessert haben. Betrachtet man die Einzahlungen in Prozenten des Überschuss-Ressourcenpotenzials, dann kann keine Zunahme nachgewiesen werden. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die Anpassung der Grunddotation durch das Parlament alle vier Jahre einer Belastungsobergrenze klar vorzuziehen sei. Sie ermöglicht eine flexible Reaktion auf Entwicklungen der Ressourcenpotenziale unter Berücksichtigung der übrigen Ziele des Finanzausgleichs.