Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Abbildungen_WIBE_2_d.xlsx Abb.2.05
Abbildung 2.05 Ausgleichszahlungen 2014
Abbildung 2.05 Ausgleichszahlungen 2014
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In CHF pro Einw.
Im Referenzjahr 2014 weist Zug mit 2500 Franken die höchsten Beiträge pro Einwohner aus, gefolgt von Schwyz mit gut 1000 Franken. Die Kantone Genf und Basel-Stadt zahlen ca. 800 Franken pro Einwohner in den Ressourcenausgleich ein. Die ressourcenschwächsten Kantone Uri und Jura erhalten je etwas mehr als 2000 Franken im Referenzjahr 2014. Weil der Beitrag pro Einwohner mit zunehmender Differenz zwischen den massgebenden eigenen Ressourcen eines Kantons und dem schweizerischen Durchschnitt progressiv ansteigt (vgl. Art. 6 FiLaG), erhalten die Kantone Neuenburg und Aargau mit Ressourcenindizes nahe bei 100 die geringsten Ausgleichsbeträge.
Abbildung 2.06 zeigt den Mittelwert der Veränderung der Ausgleichszahlungen pro Ein- wohner zwischen 2008 und 2014. Positive Werte bedeuten steigende Belastungen pro Einwohner (höhere Einzahlungen von ressourcenstarken bzw. tiefere Auszahlungen an ressourcenschwache Kantone). Die Beitragszahlungen der Kantone Zug und Schwyz neh- men zwischen 2008 und 2014 wegen des starken Anstiegs ihrer Ressourcenindizes deutlich zu. Seit 2008 zahlt der Kanton Zug jährlich einen um 130 Franken pro Einwohner höheren Beitrag an die ressourcenschwachen Kantone. Auch die Beitragszahlungen von Schwyz erhöhen sich durchschnittlich jährlich um 110 Franken pro Einwohner. Infolge des Rückgangs im Ressourcenindex reduzieren sich hingegen die Beitragszahlungen der Kantone Basel-Landschaft und Zürich.