Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
und «Geringe Bevölkerungsdichte» ermittelt. Die nachfolgende Abbildung zeigt auf, wie die 17 ausgleichsberechtigten Kantone im Jahr 2014 für ihre geografisch-topografischen Sonderlasten entschädigt wurden.
Abbildung 2.08 GLA-Ausgleichsbeträge der berechtigten Kantone 2014 in Franken pro
Abb. 2.08: GLA-Ausgleichsbeträge pro Kopf der berechtigten Kantone 2014Einwohner
GR
AI
AR
UR
VS
OW
GL
NE
JU Höhe
SZ Steilheit
TI Weite FR
NW
BE
LU
TG
SG
0 100 200 300 400 500 600 700800
Die Ausgleichsbeträge insgesamt und die Verteilung auf die einzelnen Sonderlasten veränderten sich zwischen 2008–2013 kaum. Dies ist nicht weiter erstaunlich, weil sich aufgrund der Datenlage in den ersten fünf Jahren die Indikatoren Höhe und Steilheit überhaupt nicht, und der Indikator Weite nur sehr beschränkt aktualisieren liessen. Mit den System der neuen Volkszählung lassen sich ab dem Referenzjahr 2014 alle Indikatoren jährlich neu berechnen. Dennoch sind auch in Zukunft keine grossen Schwankungen zu erwarten, da es sich zum grossen Teil um stabile strukturelle Indikatoren handelt.
Die Kantone Appenzell-Ausserrhoden und Neuenburg sind im GLA hauptsächlich wegen der Siedlungshöhe anspruchsberechtigt, während für Glarus und Tessin die Steilheit des Gelän- des von grosser Bedeutung ist. In den Kantonen Jura, Freiburg, Bern, Luzern und Thurgau ist hingegen die dünne Besiedlung ausschlaggebend. Eine gleichmässige Verteilung der drei Sonderlasten besitzen die Kantone Graubünden, Wallis und Schwyz. Ihre Entschädigungen sind für alle drei Lastenelemente etwa gleich hoch.
In absoluten Beträgen erhält der Kanton Graubünden mit 142 Millionen einen fast doppelt so hohen Ausgleichsbetrag wie der Kanton Wallis (72 Mio. CHF), welcher den zweithöchsten Betrag erhält. Die beiden Kantone erhalten damit zusammen fast 60 Prozent der gesamten