Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Es ist klar ersichtlich, dass die ressourcenschwachen Kantone durch den Ressourcenausgleich eine deutliche Zunahme ihres Index SSE verzeichnen und die Zielgrösse von allen Kantonen erreicht wird. Seit der Einführung im Jahr 2008 wurde diese Zielgrösse nur in den Jahren 2010 und 2011 nicht erreicht (vgl. dazu Zeitreihe im Anhang 2).
2.2 Lastenausgleich
Der Lastenausgleich ist aufgeteilt auf die beiden Gefässe «Geografisch-topografischer Las- tenausgleich» (GLA) und «Soziodemografischer Lastenausgleich» (SLA). Bei Letzterem wird noch zusätzlich unterschieden zwischen dem Ausgleich von Sonderlasten aufgrund der Bevölkerungsstruktur (SLA A-C) und dem Ausgleich von Sonderlasten der Kernstädte (SLA F). Im Anhang 1 wird der Zweck und die Berechnungsweise des Lastenausgleichs detailliert beschrieben.
Entwicklung der Ausgleichszahlungen im Lastenausgleich
Der Gesamtbetrag der Ausgleichszahlungen im Lastenausgleich wird jährlich der Teuerung (gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise LIK) angepasst. Nachfolgend sind die Do- tationen seit Einführung der NFA aufgeführt.
Tabelle 2.02Tabelle 2.02 Teuerung und Dotation im Lastenausgleich 2008–2014Teuerung und Dotation im Lastenausgleich 2008 - 2013
Teuerung Dotation (in Mio. CHF)
2008 682.2
2009 2.9% 702.0
2010 -1.0% 695.0
2011 1.4% 704.7
2012 0.3% 737.6*
2013 -1.0% 730.2
2014 -0.6% 725.8
* Aufgrund der Haushaltsneutralität wurde die Dotation 2012 um zusätzlich 30.8 Mio. CHF
erhöht.
Zwischen 2008 und 2014 war in der Hälfte der Jahre die massgebende Jahresteuerung nega- tiv. Dennoch hat sich die Dotation in diesem Zeitraum um 43,6 Millionen (6,4 %) erhöht. Ein Teil davon (30,8 Mio.) ist darauf zurückzuführen, dass der Bund 2012 die Mehrbelastung der Kantone bei der Einführung der NFA (Verletzung der Haushaltsneutralität) kompensiert hat.
Der geografisch-topografische Lastenausgleich
Der geografisch-topografische Lastenausgleich besteht aus drei unabhängigen Teilelementen. Die Ausgleichszahlungen für die Sonderlasten aufgrund der Höhenlage werden mit dem Indikator «Anteil der Einwohner über 800 Meter» berechnet. Bei der Steilheit ist es der Indikator «Mittlere Höhe der produktiven Fläche», und die Lasten der Weite werden auf- grund der beiden Indikatoren «Anteil der Einwohner ausserhalb von Siedlungsgebieten»