Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Abbildungen_WIBE_2_d.xlsx Abb.2.06

Abbildung 2.06 Mittelwert der Veränderung der Ausgleichszahlungen zwischen 2008

und 2014

Abbildung 2.06 Mittelwert der Veränderung der Ausgleichszahlungen 2008 - 2014

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CHF pro Einwohner

Bei den ressourcenschwachen Kantonen Obwalden, Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Thurgau, Solothurn und Graubünden haben die Ausgleichszahlungen 2008– 2014 abgenommen. Aus diesem Grund ist die mittlere Veränderung positiv, d.h. die Kantone erfahren eine Belastung. Demgegenüber sind die Ausgleichszahlungen in den Kantonen St. Gallen, Luzern, Aargau, Wallis, Freiburg, Neuenburg, Glarus, Bern, Uri und Jura angestie- gen, d.h. die Kantone wurden im Beobachtungszeitraum zusätzlich entlastet.

Zur Beurteilung der Ausgleichswirkung des Ressourcenausgleichs wird der standardisierte Steuerertrag (SSE) herangezogen. Der SSE entspricht dem hypothetischen Steuerertrag, den ein Kanton erzielen würde, wenn er sein Ressourcenpotenzial mit einem, für alle Kantone identischen Satz, dem sogenannten standardisierten Steuersatz (SST), besteuern würde. Mit dem SSE kann ein Index analog zum Ressourcenindex gebildet werden (SSE pro Einwohner eines Kantons im Verhältnis zum Schweizer Durchschnitt). Dieser «Index SSE vor Ausgleich» entsprich dem Ressourcenindex. Werden die Ausgleichszahlungen mit dem SSE verrechnet