Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

5 Zielerreichung des Finanzausgleichs

5.1 Zielsetzungen und Wirkungszusammenhänge

Das Kapitel 5 des Wirksamkeitsberichts diskutiert, inwieweit die Ziele des Finanzausgleichs in der Berichtsperiode erreicht worden sind. In diesem einleitenden Abschnitt sollen die im FiLaG verankerten Ziele aufgeführt, die Interdependenzen zwischen diesen Zielen aufgezeigt und auf allfällige Zielkonflikte hingewiesen werden. Im Rahmen eines qualitativen Wirkungs- modells sollen die grundlegenden Zusammenhänge zwischen den anzustrebenden Zielen und den Instrumenten des Finanzausgleichs veranschaulicht werden. Der Einleitungsabschnitt schliesst mit einem Überblick über die in Kapitel 5 folgenden Analysen.

5.1.1 Ziele des Finanzausgleichs, Interdependenzen und Zielkonflikte

Das FiLaG führt in Artikel 2 die Ziele des Finanzausgleichs auf. Dieser soll:

1. die kantonale Finanzautonomie stärken;

2. die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung zwi-

schen den Kantonen verringern;

3. die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Kantone im nationalen und internationalen Ver-

hältnis erhalten;

4. den Kantonen eine minimale Ausstattung mit finanziellen Ressourcen gewährleisten;

5. übermässige finanzielle Lasten der Kantone auf Grund ihrer geografisch-topografischen

oder soziodemografischen Bedingungen ausgleichen;

6. einen angemessenen interkantonalen Lastenausgleich gewährleisten.

Beim zweiten Ziel geht es einerseits um einen Abbau der Disparitäten in der finanziellen Leistungsfähigkeit gemessen am Ressourcenindex mit Hilfe des Ressourcenausgleichs als Instrument der Umverteilung. Die primäre Aufgabe des Ressourcenausgleichs besteht daher in der Umverteilung von Mitteln. Dieser Umverteilungsmechanismus (primärer Effekt) bewirkt per se eine erhebliche Reduktion der Disparitäten. Er entfaltet im Weiteren Anreizwirkungen (Sekundäreffekte) auf die finanzpolitischen Entscheide der Kantone, welche längerfristig die Disparitäten (vor Ressourcenausgleich) beeinflussen können. Es ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, eine Aussage über die Bedeutung des Finanzausgleichs für die Ent- wicklung der Disparitäten im Sinne dieser Sekundäreffekte zu machen. Sein Einfluss auf die Entwicklung der kantonalen Wertschöpfung und damit auf die Entwicklung der Disparitäten beim Ressourcenpotenzial dürfte im Vergleich zum primären Effekt eher von untergeordneter Bedeutung sein.

Diese Ziele sind voneinander nicht unabhängig. Positive Zusammenhänge fördern durch Synergieeffekte die Zielerreichung insgesamt. Ist beispielsweise die minimale Ausstattung mit finanziellen Ressourcen für die ressourcenschwächsten Kantone gewährleistet, so stärkt dies ihre Finanzautonomie. Eine Zielharmonie besteht ebenfalls zwischen der Finanzautonomie und der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit. Der Ausgleich übermässiger finanzieller Lasten auf Grund struktureller Faktoren trägt zur Stärkung der Finanzautonomie wie auch zur steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit bei.