Vorlage
Vernehmlassung 2014/120: Agrarpaket Herbst 2015 · 184 Seiten
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Verordnung über Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion
13.4 Auswirkungen
13.4.1 Bund
Es sind keine personellen und finanziellen Auswirkungen zu erwarten.
13.4.2 Kantone
Es sind keine personellen und finanziellen Auswirkungen zu erwarten.
13.4.3 Volkswirtschaft
Es müssen keine bestehenden Tierbestände abgebaut werden. Die optimale Auslastung der Ställe in der Pouletmast wirkt sich positiv auf das Einkommen der Mastbetriebe aus.
13.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Änderungen tangieren das internationale Recht nicht, da die Regelungen der Höchstbestandesverordnung nur für Betriebe im Inland gelten.
13.6 Inkrafttreten
Die Verordnungsänderung soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
13.7 Rechtliche Grundlagen
Artikel 46 Absätze 1 und 3, 47 Absatz 2 und 177 Absatz 1 LwG