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Vernehmlassung 2014/120: Agrarpaket Herbst 2015 · 184 Seiten

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Verordnung über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von PGREL

netzung) angelegt werden. Die Wahl der geeigneten Erhaltungsmethode richtet sich nach den spezifischen Eigenschaften der jeweiligen Kulturart.

Bst. e Auch unter optimalen Bedingungen nimmt die Keimfähigkeit der in einer Genbank eingelagerten Samen nach einer bestimmten Zeit ab. Wie schnell dies geschieht, ist sehr unterschiedlich und variiert nicht nur zwischen den Arten, sondern auch innerhalb einer Kulturart. Auch die Pflanzen in den Erhaltungssammlungen müssen nach einer bestimmten Zeit erneuert werden. Wenn die Fitness,

Keimfähigkeit oder die Verfügbarkeit des Vermehrungsmaterials abnimmt, müssen die Sorten wieder regeneriert beziehungsweise vermehrt werden.

Die Menge des Vermehrungsmaterials in der Nationalen Genbank PGREL ist begrenzt. Die Vermehrung von Material, um die Bedürfnisse einer grösseren Nachfrage nach einer bestimmten Sorte zu gewährleisten, ist nicht Aufgabe der Nationalen Genbank PGREL. Die Abgabe für die unter Artikel 5 Absatz 1 aufgeführten Zwecke hingegen schon.

Art. 7 Projekte zur Förderung der nachhaltige Nutzung

Abs. 1 Projekte zur nachhaltigen Nutzung von PGREL müssen mit lokal angepassten Sorten zu einer nachhaltigen, vielfältigen oder innovativen Produktion (zum Beispiel Nischenproduktion) beitragen. Zudem sollen Sie einen möglichst hohen Beitrag zu den drei Ebenen der Nachhaltigkeit Ökologie, Ökonomie, Soziales liefern. Die Aufgabe des Bundes besteht hier darin, Projekte, welche gewünschte positive Effekte auf die Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie, Soziales) haben, zeitlich limitiert zu fördern. Die Nutzung soll jedoch mittel- bis langfristig selbsttragend sein. Welche pflanzengenetischen Ressourcen genutzt werden, soll hauptsächlich durch den Markt bestimmt werden. Darum ist es bei Projekten nach Artikel 7 nötig, dass ein erheblicher Anteil der Kosten für solche Projekte durch die Interessenten selber oder über Drittmittel getragen wird.

Bst. a Für gezielte Nutzungszwecke ist es nötig, das Potential der PGREL zu kennen. Inhaltsstoffe, Anbaueignung unter bestimmten Bedingungen, Lagerungs- und Transporteigenschaften, Resistenzen gegenüber Krankheiten und weitere Eigenschaften der PGREL sind wichtige Informationen für die Evaluation ihres Nutzungspotentials. Wo diese Informationen nicht vorhanden sind, können Projekte, die das ermitteln wollen, unterstützt werden.

Bst. b Einige alte Sorten können für eine Nischennutzung interessant sein. Falls von diesen Sorten kein Material mehr auf dem Markt vorhanden ist (z.B. bei Baumschulen, Vermehrungsorganisationen), kann eine „Wiedereinführung“ in die Nutzung unterstützt werden. Es ist keine dauerhafte Unterstützung für den Anbau oder für die Vermehrungsmaterialproduktion solcher Sorten vorgesehen.

Bst. c Unter Weiterentwicklung von PGREL im Sinne dieser Verordnung werden folgende Tätigkeiten verstanden:

- Auslese: Oft ist das eingelagerte pflanzengenetische Material für die Nutzung zwar interessant, aber zu wenig an die heutigen Bedingungen angepasst. Einige Akzessionen/Sorten sind zu heterogen und bedürfen einer Auslese, damit diese für eine Nischennutzung interessant sein könnten.

- Züchtung von Nischensorten: Neu soll auch die Züchtung von Nischensorten unterstützt werden können, wenn diese zu einer vielfältigen, innovativen oder nachhaltigen Produktion mit lokal angepassten Sorten beitragen.

Abs. 2 Das Ziel solcher Projekte soll sein, die Öffentlichkeit über die Wichtigkeit der Erhaltung von pflanzengenetischen Ressourcen und deren nachhaltigen Nutzung zu informieren, um beispielweise nachhaltiges Handeln durch Konsumenten fördern zu können.

Abs. 4 Die Themenschwerpunkte für die Projekte werden jeweils für eine 4-Jahre dauernde Phase auf der Homepage des Bundesamtes für Landwirtschaft vorab veröffentlicht.

Art. 8 Gesuche