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Vernehmlassung 2014/120: Agrarpaket Herbst 2015 · 184 Seiten
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Verordnung über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von PGREL
c) sind neue Elemente. Eine Umsetzung dieser beiden neuen Elemente führt zu einem Mehrbedarf an finanziellen Mitteln im Bereich.
17.6 Verhältnis zum internationalen Recht
Mit dieser Verordnung werden die Verpflichtungen umgesetzt, welche die Schweiz mit der Ratifizierung des IV-PGREL eingegangen ist. Die Verordnung orientiert sich an den Empfehlungen des
GAP-PGREL der FAO.
17.7 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft.
17.8 Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für diese Verordnung bilden die Artikel 147a Absatz 2, 147b und 177 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG).