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Vernehmlassung 2014/120: Agrarpaket Herbst 2015 · 184 Seiten
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Anhörung
Verordnung über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGRELV)
vom ...
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 147a Absatz 2, 147b und 177 Absatz 1 des Landwirt-
schaftsgesetzes vom 29. April 19981 (LwG)
sowie in Ausführung des Internationalen Vertrags vom 3. November 20012 über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft,
verordnet:
Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt die Erhaltung und die Förderung der nachhaltigen Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft, den Zugang zu diesen Ressourcen sowie die Aufteilung von Vorteilen, die aus der Nutzung solcher Ressourcen entstehen.
Art. 2 Begriffe
Im Sinne diese Verordnung bedeuten:
a. Pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGREL): jedes genetische Material pflanzlichen Ursprungs, das einen tatsächlichen oder potenziellen Wert für Ernährung und Landwirtschaft hat;
b. genetisches Material: jedes Material pflanzlichen Ursprungs, einschliesslich des generativen und vegetativen Vermehrungsmaterials, das funktionale Erbeinheiten enthält;
c. Genbank: Einrichtung, in der PGREL als Saatgut gelagert und erhalten werden;
d. Erhaltungssammlung: Einrichtung, in der PGREL als vegetatives Pflanzenmaterial erhalten werden;
e. Ex-situ-Erhaltung: Erhaltung von PGREL ausserhalb ihres natürlichen Lebensraums;
AS .........
1 SR 910.1
2 SR 0.910.6
2014–......