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Vernehmlassung 2014/120: Agrarpaket Herbst 2015 · 184 Seiten
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Verordnung über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von PGREL
Abs. 1 Die Projekteingaben müssen jeweils bis zum 31. Mai des Vorjahres beim BLW eingereicht werden, damit diese rechtzeitig geprüft und die Verträge ausgearbeitet und unterzeichnet werden können.
Abs. 2 Um den Aufwand der Antragsteller gering zu halten und damit die Angaben für Gesuche beim BLW möglichst vollständig eintreffen, kann das BLW bei Bedarf Hilfestellung für die Projekteingabe zur Verfügung stellen.
Art. 9 Online-Datenbank, Konzepte und Zusammenarbeit
Abs. 1 Die Nationale Datenbank PGREL ist unter www.bdn.ch verfügbar. Die erarbeiteten Daten aus den unterstützten Erhaltungs- und Nutzungsprojekten werden dort zentral erfasst und öffentlich zugänglich gemacht. Die Daten sind besonders wertvoll für Züchter und Nutzer aus anderen interessierten Kreisen. Dritte, die im Auftrag des BLWs Erhaltungsmassnahmen nach Artikel 6 durchführen, werden verpflichtet, die erarbeiteten Daten in standardisierter Weise in der Nationalen Datenbank PGREL zu erfassen.
Abs. 2 Die Eigenschaften je Kulturart können sehr unterschiedlich sein, weswegen das konzeptionelle Vorgehen entsprechend angepasst sein muss. Bei Bedarf werden deshalb geeignete Konzepte erarbeitet.
Abs. 3 Auf nationaler und internationaler Ebene gibt es verschiedene Netzwerke, welche die Zusammenarbeit betreffend PGREL fördern. Beispiele sind hierfür der IV-PGREL8, die internationale technische Arbeitsgruppe zu PGREL der Kommission für genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft der FAO9, Bioversity International10, das europäische Netzwerk für pflanzengenetische Ressourcen (ECPGR)11 welches eine europaweite Zusammenarbeit anstrebt oder auf nationaler Ebene die Schweizerische Kommission zur Erhaltung der Kulturpflanzen (SKEK). Ziel ist es, die Erhaltung von PGREL zu koordinieren, Aufgaben zu teilen und das Wissen hierzu auszutauschen. Viele genetische Ressourcen sind traditionell in mehreren Ländern vorhanden. PGREL, die eine Bedeutung für die Schweiz hatten, in anderen Ländern aber bereits breit abgesichert sind, brauchen in der Schweiz nicht immer eine umfassende Erhaltung. Eine einfache Absicherung kann in solchen Fällen genügen. Solche Netzwerke sind besonders wichtig für den Austausch von Wissen und für einen effizienten Mitteleinsatz.
17.4 Ergebnisse der Befragung der interessierten Kreise / Anhörung
17.5 Auswirkungen
Die Verordnung wird keine wesentlichen weiteren Auswirkungen auf die Kantone haben.
Die finanziellen und personellen Ressourcen für den Vollzug der Verordnung zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sind für die Umsetzung der bisherig bestehenden Massnahmen vorhanden. Die Förderung einer in situ Erhaltung (Artikel 4 Absatz 3) und die Weiterentwicklung und Züchtung von Nischensorten (Artikel 5 Buchstabe
8 http://www.planttreaty.org/
9 http://www.fao.org/
10 http://www.bioversityinternational.org/
11 http://www.ecpgr.cgiar.org/