Vorlage

Vernehmlassung 2014/120: Agrarpaket Herbst 2015 · 184 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 38Fedlex · Vorlage

Direktzahlungsverordnung

Art. 14 Abs. 2 Einleitungssatz und Abs. 3

2 Als Biodiversitätsförderflächen anrechenbar sind Flächen nach Artikel 55 Absatz 1 Buchstaben a–k, n und p und nach Anhang 1 Ziffer 3 sowie Bäume nach Artikel 55 Absatz 1bis, wenn diese Flächen und Bäume:

3 Pro Baum nach Absatz 2 wird eine Are angerechnet. Pro Bewirtschaftungsparzelle können höchstens 100 Bäume pro Hektare angerechnet werden. Höchstens die Hälfte des erforderlichen Anteils an Biodiversitätsförderflächen darf durch die Anrechnung von Bäumen erfüllt werden.

Art 35 Abs. 7

7 Zu keinen Beiträgen berechtigen Flächen, die mit Baumschulen, Forstpflanzen, Christbäumen, Zierpflanzen, Hanf oder Gewächshäusern mit festem Fundament belegt sind. Ausgenommen sind Flächen, die mit Christbäumen bestockt sind und mit Schafen beweidet werden; diese berechtigen zum Basisbeitrag der Versorgungssicherheitsbeiträge (Art. 50) sowie zum Produktionserschwernisbeitrag (Art. 52).

Art. 37 Abs. 4

Aufgehoben

Art. 50 Abs. 2

2 Für Dauergrünflächen, die als Biodiversitätsförderfläche nach Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe a, b, c, d oder g bewirtschaftet werden, und für Flächen, die mit Christbäumen bestockt sind und mit Schafen beweidet werden, wird ein reduzierter Basisbeitrag ausgerichtet.

Art. 55 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. l und m, Abs. 1bis, 4bis und 7

1 Biodiversitätsbeiträge werden pro Hektare für folgende Biodiversitätsförderflächen gewährt:

l. Aufgehoben;

m. Aufgehoben;

1bis Biodiversitätsbeiträge werden pro Baum für folgende Bäume gewährt:

a. Hochstamm-Feldobstbäume;

b. einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen.

4bis Die Beiträge der Qualitätsstufen I und II und der Vernetzung für Flächen und Bäume nach den Absätzen 1 und 1bis werden je auf die Hälfte der zu Beiträgen berechtigenden Flächen nach Art. 35 begrenzt. Flächen nach Art. 35 Abs. 5-7 werden nicht berücksichtigt.

7 Befinden sich auf einer Fläche nach Absatz 1 Buchstabe a Bäume, die gedüngt werden, so wird die für den Beitrag massgebende Fläche um eine Are pro gedüngten Baum reduziert.