Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten
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Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung
- Massnahmen zur Förderung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit in der Berufsbil-
dung (BNGO)
- Massnahmen zur Förderung der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (BNGO)
Damit die Teilnehmenden der vorbereitenden Kurse wegen der Einmalauszahlung des Subventionsbeitrags nicht steuerrechtliche Nachteile (Progression) erleiden, beantragen FMH und VSSM gleichzeitig mit der Revision des BBG eine entsprechende Anpassung der Einkommenssteuergesetzgebung. Auch VSNS hat in dieser Hinsicht Bedenken.
LBV ist es analog zum sbv wichtig, dass der Besuch von vorbereitenden Kursen im Sinne der Weiterbildung zu angemessenen Kosten möglich bleibe.
PBS unterstützt in Anbetracht der Einführung der subjektorientierten Finanzierung durch den Bund eine Änderung von Artikel 11 und 28 BBG, da die Möglichkeit der Finanzierung der Bildungsanbieter durch die Kantone ansonsten zu einer Marktverzerrung führe.
VSE ist nicht einverstanden, wenn der Bund auf Verordnungsebene auf den Zeitpunkt der Rechnungstellung oder auf die Ausgestaltung und Organisation der vorbereitenden Kurse Einfluss nähme.
SBC fordert, dass der BBV-Entwurf betreffend das neue Finanzierungsmodell zeitlich vorzuziehen und gemeinsam mit dem Entwurf zur Änderung des BBG in die Vernehmlassung zu geben sei. Ohne die BBV-Bestimmung fehlten für die Entscheidung grundlegende Informationen. Generell sei für die Planungssicherheit der Absolvierenden zu gewährleisten, dass die Detailfragen möglichst frühzeitig bestimmt werden.
SVV wünscht analog zu dualstark, dass der Bund eine klare Regelung bezüglich der steuerlichen Behandlung der finanziellen Leistungen zwischen den verschiedenen involvierten Akteuren schaffe und publiziere (Studierende, Arbeitgeber und Bildungsanbieter).
VBSS betont, dass der Steuerabzug für Ausbildungskosten von Studierenden weiterhin geltend gemacht werden könne.
Gemäss ODEC müssen zur Stärkung der höheren Berufsbildung weitere Massnahmen ergriffen werden. Er fordert, die Bezeichnungen „höhere Berufsbildung“, „höhere Fachschule“, „höhere Fachprüfung“ und „Berufsprüfung“ als Eigennamen, resp. Brand zu führen und entsprechend die Anfangsbuchstaben gross zu schreiben.
FMP wünscht, dass das der Bund in Anbetracht der grossen Heterogenität grobe Mindestanforderungen für alle eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen festlegt, beispielsweise bezüglich der Länge der Vorbereitungszeit oder den fachlichen Kompetenzen (z.B. Wirtschaft).
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