Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten

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Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung

Prüfungsgebühren, die anteilige Entschädigung und eine Überforderung der Strukturen der Trägerschaften.

Subventionsempfänger / Abtretung Subventionszahlungen an Dritte

Dachverbände der Wirtschaft

Nach KFMV seien in Bezug auf die Abtretung der Subventionszahlungen an Dritte die steuerrechtlichen Implikationen zu klären, bevor über eine solche Möglichkeit entschieden werde.

Trägerschaften und interessierte Kreise

CP lehnt die im erläuternden Bericht erwähnte Möglichkeit ab, dass die Teilnehmenden der vorbereitenden Kurse ihre Subventionszahlungen an Dritte (Arbeitgeber oder Bildungsinstitutionen, die eine Vorfinanzierung der Kurse vorgenommen haben) abtreten können. Grund sei, dass Subventionen ein personalisiertes Recht darstellten und nicht abtretbar sein sollten. Hingegen werde die direkte Unterstützung des Bundes an Bildungsanbieter in Berufen mit kleinem Personalbestand und einer sehr begrenzten Anzahl von Anbietern unterstützt. Denn trotz der neu empfangenen Subventionen würden die Kurskosten zu Lasten der Absolvierenden sehr hoch bleiben. Diese Situation treffe beispielsweise auf viele vorbereitende Kurse für technische Fachausweise zu.

EXPERTsuisse begrüsst grundsätzlich die Möglichkeit der Subventionsabtretung an Dritte (z.B. Arbeitgeber), um individuelle Finanzierungslösungen zu ermöglichen.

SFAA fragt an, ob die Subventionszahlungen an die Arbeitgeber abgetreten werden können, wenn diese die Kosten der Ausbildung übernehmen (Material, E-Learning-Plattform).

hotel&gastro und FMH sprechen sich für die Möglichkeit der Direktauszahlung der Beiträge an die vorfinanzierende Stelle (Zession) aus.

SPI macht darauf aufmerksam, dass die Polizeischule den Aspirantinnen und Aspiranten von den Polizeikorps bezahlt wird. Es stelle sich die Frage, ob die Subventionen trotzdem den Aspirantinnen und Aspiranten ausgerichtet würden oder direkt den Polizeikorps.

VBSS fordert, dass die Subventionen an die Bildungsanbieter abtretbar sein sollten, damit die Kosten schon bei Kursbeginn gesenkt werden könnten. Auch der SBC schlägt diese Möglichkeit vor und erwähnt, als Alternative die Auszahlung der Beiträge an die Teilnehmenden am Beginn des vorbereitenden Kurses zu prüfen und diese an Auflagen zu knüpfen.

uspi suisse spricht sich ebenfalls für die Auszahlung der Beiträge an die Bildungsanbieter aus, begrenzt diese Möglichkeit aber auf vorbereitende Kurse in kleinen Berufen mit wenigen Teilnehmenden.

suissetec empfiehlt die Abtretung der Beiträge an die Trägerschaften, damit diese eine Vorfinanzierung an die Kandidaten leisten können.

Monitoring

Kantone

Der Kanton BL unterstreicht die Wichtigkeit eines Monitorings nach der Systemumstellung, um zu allfälligen unerwünschten Effekten rasch Gegenmassnahmen einleiten zu können.

Parteien

SP begrüsst das in der Vorlage vorgeschlagene Monitoring. Es sei wichtig, durch ein Monitoring möglichen unerwünschten Entwicklungen als Folge des Systemwechsels (z.B. durchschnittliches Ansteigen der Kurspreise, Rückzug der Arbeitgeber aus der Finanzierung) höchste Beachtung zu schenken, frühzeitig entgegenzuwirken und von Seiten des Bundes steuernd einzugreifen.

Dachverbände der Wirtschaft

KFMV begrüsst ein Monitoring um den Systemwandel zu begleiten und für die höhere Berufsbildung notwendige und konsistente Daten zur Bildungssteuerung zu generieren.

SAV, sbv, SGB und Travail.Suisse unterstützen die Einführung eines Monitorings, welches die Auswirkungen der Umstellung, u.a. die Entwicklung der Kosten der vorbereitenden Kurse und ein allfälliges

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