Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten
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Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung
SBK macht für den Bereich der Gesundheit darauf aufmerksam, dass das Engagement der Arbeitgeber wesentlich sei für die Kompensierung der durch die Reform nicht oder teilweise gedeckten Kosten und Aufwände der Teilnehmenden, z.B. der Zeitaufwand für Besuch des vorbereitenden Kurses und Prüfungsvorbereitung. Dieser Aspekt sei im Monitoring zu untersuchen.
Gemäss spitex seien bei der Entwicklung des Settings für das Monitoring die massgebenden Prüfungsträgerschaften einzubeziehen.
Inkrafttreten
Kantone
Der Kanton BS befindet den 1. Januar 2017 als angestrebten Zeitpunkt für die Umstellung auf die subjektorientierte Finanzierung als zu knapp bemessen. Er plädiert für eine nahtlose Ablösung vom bisherigen zum neuen Finanzierungsmodell, ohne allfällige Finanzierungslücken bzw. Doppelfinanzierungen. Zudem argumentiert er, dass Anbieter und Schulen für die sich aus dem neuen Finanzierungsmodell ergebenden Anpassungen bezüglich Budgetierung, Ausschreibung sowie allfälliger Kursgeldanpassungen einen Vorlauf von mindestens einem Studienjahr benötigten. Aus diesen Gründen fordert BS, die Gesetzesänderung erst auf den 1. August 2017 in Kraft zu setzen oder die FSV per 31. Dezember 2016 aufzuheben.
Dachverbände der Wirtschaft
Bezüglich des Inkrafttretens der neuen Regelung und der Übergangslösungen setzt sich SGB dafür ein, Lehrgänge, die 2017 stattfinden, aber schon vor 2017 angefangen haben, ebenfalls anhand des neuen Systems zu finanzieren.
Trägerschaften und interessierte Kreise
santésuisse setzt sich für eine ähnliche Übergangslösung wie SGB ein. Sie beantragt, für die Übergangsfrist eine proportionale Anrechnung der Subventionen aller Lehrgänge vorzusehen, die im Jahr 2017 stattfinden, unabhängig davon, wann sie begonnen haben. Dieses Vorgehen der proportionalen Anrechnung solle nur für Lehrgänge gelten, welche vorher nicht subventioniert wurden. SBK fordert, Kurse, welche 2016 abgeschossen und von den Kantonen nicht subventioniert wurden, rückwirkend nach dem neuen System subventionieren.
Kommunikationsmassnahmen
Dachverbände der Wirtschaft
SAV macht darauf aufmerksam, dass in kurzer Frist hunderte von Anbietern, Trägerschaften und Verbänden auf die Umstellung zum neuen Finanzierungssystem vorbereitet werden müssten.
Auch für KFMV und dualstark ist die frühzeitige Kommunikation ein entscheidender Faktor. Vor allem sollen Bildungskunden in Bezug auf den Systemwechsel und damit einhergehende mögliche Gebührenerhöhungen für vorbereitende Kurse informiert werden.
Gesamtschweizerisch koordinierende Gremien
Für eduS müssen alle betroffenen Akteure vor dem Inkrafttreten der Änderung des Berufsbildungsgesetzes frühzeitig und breit informiert werden. Es wird die Erstellung eines Kommunikationskonzeptes vorgeschlagen.
Trägerschaften und interessierte Kreise
SVV stimmt KFMV und dualstark zu und sieht vor, die Bildungsanbieter in die Pflicht zu nehmen.
4.3 Weitere Rückmeldungen
Kantone
Der Kanton BL fordert, dass den Kantonen bereits zum Zeitpunkt der Gesetzesberatung im Parlament ein Konzept vorgelegt werde, nach welchen Kriterien kantonale Beiträge zurückbehalten werden können. Die Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK) könne hier Unterstützung leisten.
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