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Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten

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Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung

Der Kanton LU würde die Idee einer Internetplattform befürworten, auf der Anbieter Informationen zu Bildungsgängen aufschalten und Studierende die Anbieter bewerten können.

Der Kanton NW beantragt den Art. 53 Abs. 2 Ziff. 6 BBG aufzuheben, weil die Subventionierung von vorbereitenden Kursen nach dem Systemwechsel nicht mehr Bestandteil der im Rahmen der Pauschalbeiträge des Bundes an die Kantone zu leistenden Aufgaben sei. Andernfalls könnten sich Kursanbieter auf diesen Gesetzesartikel berufen und von den Kantonen Beiträge fordern. Ausserdem sieht Art. 62 Abs. 3 der BBV vor, dass der Bund die Pauschalbeiträge kürzen kann, falls ein Kanton Aufgaben im Bereich der höheren Berufsbildung nicht wahrnimmt.

Parteien

SP betont, dass es noch weitere Massnahmen zur Stärkung des Berufsbildungssystems als Ganzes brauche, insbesondere betreffend die Vereinbarkeit von Beruf, Ausbildung und Familie. Ein Ausbau der öffentlichen Unterstützung müsse deshalb beispielsweise auch flexiblere Angebote bei der zeitlichen Ausgestaltung der Bildungsgänge ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk sei zudem auf die Förderung und Zugänglichkeit der Nachholbildung zu legen. Weiter notwendig sei die Schaffung guter Bedingungen zur Erwerbstätigkeit für ältere Arbeitnehmende, Frauen und Migrantinnen und Migranten.

Dachverbände der Wirtschaft

Laut sbv müsse der Besuch von vorbereitenden Kursen als Weiterbildung zu angemessenen Kosten möglich bleiben.

Gesamtschweizerisch koordinierende Gremien

dualstark fordert, dass der Bund eine klare Regelung bezüglich der steuerlichen Behandlung der finanziellen Leistungen zwischen den verschiedenen involvierten Akteuren schafft und publiziert (Studierende, Arbeitgeber und Bildungsanbieter).

EHB und swissuni würden es begrüssen, wenn die Erfahrungen und Erkenntnisse aus den Berufsreformen in der beruflichen Grundbildung (Masterplan) genutzt würden, um auch die Prüfungsordnungen und Rahmenlehrpläne in der höheren Berufsbildung in einem systematischen Prozess mit den Verbundpartnern weiterzuentwickeln und an die aktuellen Bedürfnisse der Wirtschaft anzupassen.

KHF fordert, dass die Anbieter von vorbereitenden Kursen wie von Bildungsgängen HF weiterhin die Möglichkeit haben sollen, ihre Angebote untereinander modular zu verknüpfen.

GDK fordert, dass die Kantone nicht nur aus Gründen des regionalpolitischen Interesses sondern auch aus Gründen der Versorgungssicherheit Bildungsangebote unterstützen (Aufnahme in Botschaft zur Gesetzesänderung).

Laut SVEB müsse darauf geachtet werden, dass die Weiterbildungen der Hochschulen die Tertiärstufe B nicht noch stärker konkurrenzieren, indem Hochschulen beispielsweise Kombinationen aus vorbereitenden Kursen und CAS- oder MAS-Angeboten anbieten und in Kooperation mit nichtakademischen Institutionen Doppelabschlüsse ermöglichen.

VSP beantragt eine Anpassung der Artikel 11 und 28 BBG, da das neue Finanzierungssystem nicht mit einer finanziellen Unterstützung der Bildungsangebote kompatibel sei.

Trägerschaften und interessierte Kreise

AgriAliForm, AGORA, LBV, LOBAG, OdAPferde, SBLV, SWBV und VTGL äussern sich analog zum sbv.

CP und uspi suisse schlagen eine Ergänzung zu Absatz 2 Artikel 11 BBG vor. Demnach solle gesetzlich verankert werden, dass im Bereich der beruflichen Weiterbildung die öffentlichen Bildungsanbieter mit nicht-subventionierten privaten Bildungsanbietern nicht konkurrenzieren und bereits existierende Bildungsangebote nicht führen dürfen.

Alliance F fordert, analog zu den Chancengleichheitsprogrammen für Fachhochschulen und Universitäten, ein Chancengleichheitsprogramm für die höhere Berufsbildung. Wichtig sei die Validierung von Bildungsleistungen auf Stufe HBB und die Vereinbarkeit der HBB mit Beruf und Familie.

BNGO und OdAUmwelt beantragen Artikel 55 BBG so zu ändern, dass neu auch Projekte in folgenden Bereichen unterstützt werden können:

- Massnahmen zur Förderung der nachhaltigen Ressourcennutzung in der Berufsbildung (BNGO und

OdAUmwelt)

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